Ab wann ist ein seperater AV-Vertrag notwendig?

Guten Tag,

ich bin Gründer einer Plattform und trete als Servicedienstleister für gewerbliche Kunden auf.

Um die Dienstleistung meiner Plattform in Anspruch nehmen zu können müssen meine gewerblichen Kunden wiederum personenbezogene Daten (genauer gesagt ausschließlich E-Mail Adressen) ihrer Kunden an mich weitergeben. Die Einwilligung zur Weitergabe der E-Mail Adressen liegt meinem gewerblichen Kunden dabei stets vor.

Ist es hier zwingend notwendig, dass zwischen mir und jedem meiner gewerblichen Kunden ein seperater AV-Vertrag aufgrund der weitergabe der E-Mails geschlossen wird? Wie sieht in einem solchen Fall die gängige Praxis aus?
 
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen. Danke vorab. 

Sollte der Sachverhalt noch Unklarheiten aufweisen, bitte gerne nachfragen. 

FloRianB

Hallo FloRianB,

wenn Du Auftragsverarbeiter bist und Kundendaten Deiner Kunden erhältst, benötigst Du einen AV Vertrag.
Du selber stehst mit deinen geschlossenen AV Verträgen unter der gleichen Datenschutzvereinbarung Deiner Auftraggeber. In Deinem Fall werden es ja mehrere Datenschutzvereinbarungen werden, wenn Du mehrere Auftraggeber hast, über die du die Kundendaten erhältst.
Schau dazu bitte in diesen Artikel:
https://dsgvo-gesetz.de/art-28-dsgvo/
wo diese Thema sehr genau beschrieben steht.

Sollte etwas unklar sein, dann melde dich bitte. Ich unterstütze Dich gerne.

Viele Grüße
Gerd Reunert
e. datenschutz@reunert.de

Gerd_M_R

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