Abfrage Impfstatus zur Aufhebung der Maskenpflicht

Abfrage Impfstatus zur Aufhebung der Maskenpflicht

 

Liebe Community,

ich habe eine Frage zum Thema Datenschutz und Corona. 

Darf denn ein Arbeitgeber zur Aufhebung der Maskenpflicht (beispielsweise in Besprechungsräumen) den Impfstatus seiner Mitarbeiter abfragen ?  Also im Prinzip geht es mir darum, um es rein rechtlich erlaubt ist, den Impfstatus der Kollegen abzufragen, um dann (z.B. in einer Besprechung) die Maskenpflicht aufzuheben. 

Ich denke die Abfrage an sich ist eher unkritisch, weil sie ja auf Freiwilligkeit beruht. Möchte einer der Teilnehmer die Info nicht geben, müssen automatisch alle die Maske aufbehalten. 

Aber wenn die Abfrage sozusagen vom Leiter der Besprechung unter Angabe der Namen protokolliert wird, dürfte es aus meiner Sicht nicht erlaubt sein.

Freue mich auf eure Antworten.

Gruß highland
highland

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.