Absender auf Postbrief möglich, wenn sehr spezialisierter Fachbereich?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ist es datenschutzrechtlich zulässig, wenn ich den Absender auf einen Brief mache und der Absender eine Arztpraxis mit sehr spezialisierter Fachrichtung ist? Bspw.: Psychotherapie, Esstörungen, usw.

Es könnte argumentiert werden, dass aus der Fachrichtung auf die Diagnose eines Empfängers geschlossen werden kann. Was denken Sie?

MfG

Benziner

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