Sehr geehrte Damen und Herren,
Ist es datenschutzrechtlich zulässig, wenn ich den Absender auf einen Brief mache und der Absender eine Arztpraxis mit sehr spezialisierter Fachrichtung ist? Bspw.: Psychotherapie, Esstörungen, usw.
Es könnte argumentiert werden, dass aus der Fachrichtung auf die Diagnose eines Empfängers geschlossen werden kann. Was denken Sie?
MfG