Adressen von Kunden weiter geben zur Musterbesichtigung

Guten Tag,

ich bin der Datenschutzbeauftragte unserer Firma und aus dem Marketing kam die Frage, ob wir Adressen von Kunden, welche breits unsere Produkte gekauft haben, an potentielle Kunden zur Besichtigung weiter geben können.

Die Kunden haben bereits der Veröffentlichung von Produktfotos an ihren Adressstandorten in Print- und Digitalmedien schriftlich zugesagt (Dinge, wie Autokennzeichen, die auf Adressen hinweisen konten wurden retuschiert. 

Nun möchte der Außendienst gern die Adressen solcher Kunden and potentielle Kunden weitergeben, damit diese sich vor Ort ein Bild machen können. 

Kann hier das überwiegend berechtigte Interesse des Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO als Rechtsgrundlage genommen werden?

Ich persönlich denke nicht, weil es zum einem um das bloße potentielle Angebot geht und nicht um eine notwendige Auftragserfüllung und außerdem Adressdaten mit zusätzlichen Daten (Kaufverhalten der Kunden, Kunde 1 hat Produkt A gekauft, Kunde 2 Produkt B) weitergegeben werden. Dies allerdings nicht an andere Firmen, sondern an Privathaushalte.

Vielleicht gibt es dazu ja aber einen Präzedenzfall, Erfahrungen oder andere Meinungen.

 

 

Eine andere Frage wäre, wer verantwortlich ist, wenn diese potentiellen Kunden dann die Adressen unserer Kunden weiter geben oder missbräuchlich verwenden.

Hecker-Schmidt

Hallo,

Sind aus den Daten, die Ihr weitergeben dürft, die Kunden nicht längst bekannt und ermittelbar?
Wie sieht die Vereinbarung aus, die Eure Firma mit den Kunden bereits abgeschlossen hat, wo es um die Veröffentlichung von Produktfotos an ihren Adressstandorten in Print- und Digitalmedien ging.

Im Zweifelsfall könntet Ihr Euch die Genehmigung der Kunden, die besucht werden sollen, mit einer Erweiterung der vorhanden Vereinbarung, holen?

Vielleicht helfen Dir die Anregungen?!
Lass mir gerne weitere Details zukommen, ich helfe gerne weiter.

Viele Grüße
Gerd Reunert
e. datenschutz@reunert.de

Gerd_M_R

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