Adressveröffentlichung

Hallo liebe Community,

es geht um folgendes Problem:

Ich habe eine Aufforderung für den Beisitz zur Landtagswahl erhalten. Angeblich ja ein Ehrenamt, welches aber unter androhung einer Strafe nicht ausgeschlagen werden kann. Randbemerkung.

Nun stehen alle, Vorsitzender, stell. Vorsitzender, Beisitzer auf einem Blatt des Briefes mit Namen und kompletter Adresse drin, so dass alle Beteiligten in der Stadt dieses lesen können. Ich finde dies bedenklich, da ich nicht möchte, dass meine Daten, auch hier Adresse von anderen, die an dem Tag einberufen wurden gelesen werden können.

Liege ich da falsch oder stelle ich mich da zu sehr an?

 

Sporty75!

Find es auch nicht in Ordnung. Solange es keine rechtliche Grundlage gibt, welche es verlangt die Daten zu veröffentlichen würde ich das mal ansprechen.

Nico

Find es auch nicht in Ordnung. Solange es keine rechtliche Grundlage gibt, welche es verlangt die Daten zu veröffentlichen würde ich das mal ansprechen.

Nico

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