Hallo,
ich habe eine Datenauskunftsanfrage einer "lt. google-Suche" dubiosen Person erhalten.
Kann ich die Daten der Person proaktiv löschen und ihm schreiben, dass ich die Auskunft gem. Art 12 Abs. 5 Satz 3 DSGVO verweigere und alle Daten gelöscht habe?
Darf ich die überhaupt einfach so löschen? Denke schon, oder? Recht auf Vergessen habe ich ja auch.
LG