Aktives Löschen von personenbezogenen Daten

Hallo,

ich habe eine Datenauskunftsanfrage einer "lt. google-Suche" dubiosen Person erhalten.

Kann ich die Daten der Person proaktiv löschen und ihm schreiben, dass ich die Auskunft gem. Art 12 Abs. 5 Satz 3 DSGVO verweigere und alle Daten gelöscht habe?

Darf ich die überhaupt einfach so löschen? Denke schon, oder? Recht auf Vergessen habe ich ja auch.

LG

 

 

Michael Krüger

Hallo,

löschen dürfen und müssen Sie, wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.

Ich würde mir zunächst die Identität der Person bestätigen lassen. (Art. 13 Abs. 6).

 

Gruß

Andreas Rößling

AR Datenschutz

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