Hallo Tristan,
sorry wegen der verspäteten Antwort.
im Art. 1 DSGVO steht es definiert dass:
- Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
Wenn Email Adressen, wie oben definiert, natürlichen Personen zugordnet werden können ist es nicht relevant ob die Email Adressen aus dem privaten oder geschäftlichen Raum stammen. Es steht ein natürlich Person dahinter und Ihr als Firma unterliegt der DSGVO bei der Verarbeitung zwischen Betroffenem (eben die Person dessen Email ihr nutzt) und Verantworlichem (eben ihr als derjenige die diese Adresse nutzt).
Nochmal zurück zu deiner eigentlichen Fragestellung:
- Genutzt werden sollen dafür die öffentlich verfügbaren Mail-Adressen von z.B. Webseiten oder eben gekaufte Adressen aus Datenbanken.
Hier gibt es seitens der DSGVO klare Richtlinien:
Ob gekauft oder sonstwoher die Adressen kommen, ihr benöitgt dazu eine Willenserklärung der betoffenen Person, damit ihr diese nutzen dürft?
Ob eure Aktivitäten als Werbung oder nicht eingstuft werden kann ist im schlimmsten Fall, sollte es zu einer Anzeige kommen vor Gericht zu erklären.
Dazu helfen die folgende Fragestellungen:
- Sind eure Datenpraktiken offen gelegt?
- Wurde zum Zeitpunkt der Datenerhebung um Zustimmung gebeten?
- Gibt es eine Datenschutzerklärung, die beschreibt, wie die Daten mit klarer, übersichtlicher Sprache gesammelt, gespeichert, übertragen und verarbeitet werden?
- Wird der Empfänger auf eure Datenschutzbestimmungen hingewiesen?
Ich würde wie bereits erwähnt ein Telefonanruf vorweg initieren. Dies kann man kurz halten und um die Erlaubniss für eine sich anschließende bitten, wo man sich die Willenerklärung einholt, falls keine besteht.
Was auch sehr gut ist.
Macht eine Anzeige via XING oder LinkedIn, wo ihr etwas total Interessantes zum Download anbietet (Newsletter, Whitepaper, vielleicht ein Trial Software, je nachdem was Ihr anbieten könnt!
Das bekommt der Kunden dann nur via Einwilligung und könntet hier ein Double-Opt-In Verahren nutzen. Am Ende erhaltet Ihr damit die Einwilligung.
Ich hoffe das hilft weiter. Lass uns gerne telefonieren, damit geht es ggf. schneller. Der Austausch der Kontaktdaten dann gerne per email: datenschutz@reunert.de
Viele Grüße
Gerd