Anfragen per Mail / werbliche Inhalte?

Hallo,

 

ich habe mich im Internet mal schlau gemacht, inwiefern mein Unternehmen neue Kunden per Mail gewinnen kann. Hierbei geht es nicht um Spam, sondern eben um eine per Hand geschriebene Anfrage, ob Bedarf an einem Beratungsgespräch besteht. Meines Erachtens ist das dann ja keine wirkliche "Werbe-Mail" im umgangssprachlichen Sinne.

Genutzt werden sollen dafür die öffentlich verfügbaren Mail-Adressen von z.B. Webseiten oder eben gekaufte Adressen aus Datenbanken.

Nun die eigentliche Frage: Darf ich das? Sind diese Mail-Adressen personenbezogene Daten, da z.B. die Postanschrift ja einfach so genutzt werden darf. Ist eine Geschäftsanfrage auch gleich direkt eine werbliche Mail?

 

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Schöne Grüße!

Tristan

Hallo Tristan,

wenn Ihr Adressdaten, E-mails kauft, dann ist es in der Regel so, dass die Einwilligung der entsprechenden Kunden gegeben ist und dürft diese nutzen, analog zu dem was in den Kaupoptionen für die Adressen steht.
Hier wäret Ihr sauber!

Die Anfrage für ein Beratungsgespräch mündet in der Regel in ein Geschäft und ist aus meiner Sicht direkte-oder indirekte Werbung. Diesen Weg per Mail zu nutzen halte ich für eine Grauzone.
Was ist wenn ihr ein Cold-Calling macht und hier die Erlaubnis für die geplante Mail im Nachgang einholt? Damit wäret Ihr sicher!

Mailadressen sind personenbezogene Daten und fallen somit unter die DSGVO.
Unter personenbezogenen Daten werden sämtliche Informationen verstanden, die sich auf eine identifizierte oder auch identifizierbare Person beziehen.
Hier liegt ein Personenbezug vor – und zwar unabhängig davon, wie sich die E-Mail-Adressen aufbauen. Entscheidend ist , dass die betroffenen Personen zumindest mittels Zusatzwissen identifiziert werden können.


Ich hoffe die Infos helfen weiter. Falls es noch Fragen gibt, etwas unklar sein sollte lasst es mich bitte wissen.

Viele Grüße
Gerd Reunert
e. datenschutz@reunert.de

Gerd_M_R

Hallo Gerd,

 

vielen Dank für Deine Antwort!

Ist das auch bei Mail-Adressen von Unternehmen der Fall? Ich hab gehört, dass das bei Unternehmen anders aussieht, wenn man von einem Einverständnis ausgehen kann.

 

Ich freue mich auf Deine Antwort!

Viele Grüße

Tristan

Tristan

Hallo Tristan,

sorry wegen der verspäteten Antwort.

im Art. 1 DSGVO steht es definiert dass:

  1. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

Wenn Email Adressen, wie oben definiert, natürlichen Personen zugordnet werden können ist es nicht relevant ob die Email Adressen aus dem privaten oder geschäftlichen Raum stammen. Es steht ein natürlich Person dahinter und Ihr als Firma unterliegt der DSGVO bei der Verarbeitung zwischen Betroffenem (eben die Person dessen Email ihr nutzt) und Verantworlichem (eben ihr als derjenige die diese Adresse nutzt).

Nochmal zurück zu deiner eigentlichen Fragestellung:
- Genutzt werden sollen dafür die öffentlich verfügbaren Mail-Adressen von z.B. Webseiten oder eben gekaufte Adressen aus Datenbanken.

Hier gibt es seitens der DSGVO klare Richtlinien:
Ob gekauft oder sonstwoher die Adressen kommen, ihr benöitgt dazu eine Willenserklärung der betoffenen Person, damit ihr diese nutzen dürft?
Ob eure Aktivitäten als Werbung oder nicht eingstuft werden kann ist im schlimmsten Fall, sollte es zu einer Anzeige kommen vor Gericht zu erklären.
Dazu helfen die folgende Fragestellungen:

  1. Sind eure Datenpraktiken offen gelegt?
    1. Wurde zum Zeitpunkt der Datenerhebung um Zustimmung gebeten?
    2. Gibt es eine Datenschutzerklärung, die beschreibt, wie die  Daten mit klarer, übersichtlicher Sprache gesammelt, gespeichert, übertragen und verarbeitet werden?
    3. Wird der Empfänger auf eure Datenschutzbestimmungen hingewiesen?

Ich würde wie bereits erwähnt ein Telefonanruf vorweg initieren. Dies kann man kurz halten und um die Erlaubniss für eine sich anschließende bitten, wo man sich die Willenerklärung einholt, falls keine besteht.

Was auch sehr gut ist.
Macht eine Anzeige via XING oder LinkedIn, wo ihr etwas total Interessantes zum Download anbietet (Newsletter, Whitepaper, vielleicht ein Trial Software, je nachdem was Ihr anbieten könnt!
Das bekommt der Kunden dann nur via Einwilligung und könntet hier ein Double-Opt-In Verahren nutzen. Am Ende erhaltet Ihr damit die Einwilligung.

Ich hoffe das hilft weiter. Lass uns gerne telefonieren, damit geht es ggf. schneller. Der Austausch der Kontaktdaten dann gerne per email: datenschutz@reunert.de

Viele Grüße
Gerd

 

 

Gerd_M_R

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