Tach,
falls ein Unternehmen mit Sitz in der EU Daten von Personen verarbeitet, die keine EU-Bürger sind, deren Wohnsitz nicht in der EU ist und deren Daten auch nicht in der EU erhoben wurden, ist dann die DSGVO anzuwenden?
Gemäß DSGVO Art 3 (1) würde ich ja sagen, da die Verarbeitung in der EU stattfindet und die personenbezogenen Daten in dem Absatz nicht darauf eingeschränkt, dass die Betroffenen EU-Bürger sein oder sich in der EU aufhalten müssen.
DSGVO Art 2 (2) a besagt allerdings, dass die DSGVO nicht anzuwenden ist, wenn der Rahmen der Tätigkeit nicht in den Anwendungsbereich der Europäischen Union fällt.
Hat jemand eine Vorstellung wie es zu handhaben ist, wenn z.B. eine österreichische Firma A Adressdaten norwegischer Unternehmer (X) von einer international tätigen Werbeagentur B erhält und diesen direkt Werbung zuschicken will? (fiktives Beispiel)
Viele Grüße
Andreas