Anwesenheitserfassung mit Namen in Kirchengemeinde

Hallo zusammen,

in meiner Religionsgemeinschaft mit Sitz in den USA kam vor kurzem die Anweisung, die Teilnahme der Mitglieder an den Kirchenversammlungen nun namentlich und digital zu erfassen. Die damit Beauftragten klicken letztendlich in einem Online-Tool neben den Namen der Mitglieder jede Woche an, ob es teilgenommen hat oder nicht.

Diese Daten werden dann auf Servern in den USA gespeichert, vermutlich dauerhaft (dazu gab es keine weiteren Informationen). Sie stehen nicht nur den örtlichen Kirchenführern zur Verfügung, sondern auch überregional und global übergeordneten.

Es gab über diese Neuerung keine Information an die Mitglieder, deren Anwesenheit nun digital und persönlich erfasst werden soll, somit auch kein Einverständnis oder die Möglichkeit dem zu widersprechen.

Nach meinem Gefühl ist das so nicht konform mit der DSGVO. Ich habe den Datenschutzbeauftragten der Kirche (in den USA) kontaktiert. Wie ist eure Meinung dazu? Ist das mit EU Recht vereinbar?

Patolo

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