Anzahl Personen in der automatisierten Verarbeitung (DSGVO)

Hallo in die Runde,

wir fragen uns gerade im Team wann genau die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nötig ist. Im BDSG-NEU, wird ja die magische Zahl von 10 Personen bei der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten angeführt. 

Aber wie bzw. wer wird denn gezählt? Werden auch externe Auftragsverarbeiter mitgezählt? Und was ist, wenn keine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO (sondern eigene Verantwortlichkeit) vorliegt. Zum Beispiel bei einem externen Steuerbüro? Müssen die Mitarbeiter des externen Steuerbüros (sofern an der Verarbeitung beteiligt) mitgezählt werden? 

Beispiel: Ein kleines Unternehmen mit 9 Personen (inkl. Inhaber/Geschäftsführer), alle verarbeiten atomatisiert Daten. Es wird nun ein externes Steuerbüro zur Durchführung der Buchhaltung und Lohnzahlungen beauftragt. Das Steuerbüro betraut damit wiederum zwei Teilzeitkräfte.

Ist diesem Fall ein Datenschutzbeauftragter zu benennen? 
Wo finde ich relevante Aussagen in der DSGVO bzw. BDSG-NEU zur Klärung dieses Sachverhaltes? 

Schönen Dank vorab.
Werner

Werner Schmidt

Hallo Werner,

es gibt hier verschiedene Entschließungen der Datenschutzkommision (DSK).

Wann genau ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, hängt nicht nur von der Anzahl der Mitarbeiter ab sondern ggf. in welchem Umfang personenbezogene Daten Verarbeitet werden, und auch um welche Kategorien von Daten es sich handelt.

So kann beispielsweise bei 9 Mitarbeitern inkl. Inhaber die Pflicht bestehen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Die Mitarbeiter eines beauftragten Steuerbüros zählen allerdings nicht zu den eigenen Mitarbeitern.

Ein Datenschutzbeauftragter kann hier aber ihren vorliegenden Fall prüfen und Ihnen sagen ob ein Datenschutzbeauftragter in Ihrem Hause notwendig ist.

Hierzu gern in dieses Impressum schauen ;-)

MfG

Marian Feiler

Marian Feiler

Hallo Zusammen,

ich glaube Ihr verwechselt da etwas. Der Zusammenhang zur Benennung des Datenschutzbeauftragten steht mit 20 Mitarbeitern, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Nach einer Meinung zählt dort jeder in die Rechnung mit ein der über ein personalisiertes Email-Postfach verfügt.

 

Der Artikel könnte Dir weiterhelfen: 

https://bullprotect.de/datenschutzbeauftragter-gesetzliche-pflicht-ab-wann/

Noah L.

Hallo Zusammen,

ich glaube Ihr verwechselt da etwas. Der Zusammenhang zur Benennung des Datenschutzbeauftragten steht mit 20 Mitarbeitern, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Nach einer Meinung zählt dort jeder in die Rechnung mit ein der über ein personalisiertes Email-Postfach verfügt.

 

Der Artikel könnte Dir weiterhelfen: 

https://bullprotect.de/datenschutzbeauftragter-gesetzliche-pflicht-ab-wann/

Noah L.

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