Art.6 Abs.1 a) DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stolpere gerade beim lesen der DSGVO über die Bezeichnung "die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen" in Art.6 Abs.1 a) der DSGVO.

Was ist mit diesem letzten Nebensatz genau gemeint, bzw. bezieht sich dieser Nebensatz nur auf die vorvertraglichen Maßnahmen?

Mit freundlichen Grüßen 
Christopher Banse

Christopher Banse

Hallo Christopher,

der Artikel 6.1.a sieht so aus:

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

  1. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;

Den Satz, den Du hier schreibst "die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen" gibt es in dem Artikel nicht. Wo hast Du diesen her?

Viele Grüße
Gerd Reunert
e. datenschutz@reunert.de

Gerd_M_R

Guten Tag Herr Reunert,

vielen Dank für die Antwort. Leider habe ich mich in meiner Frage mit dem Buchstaben vertan. Ich meinte eigentlich Art. 6 Abs. 1 b): Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;

Bezieht sich dieser letzte Nebensatz nur auf den vorherigen oder auf den gesamten Buchstaben b)?

Mit freundlichen Grüßen

Christopher Banse

Christopher Banse

Hallo Herr Banse,

Art. 6 Abs. 1 b): Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;

es ist natürlich im Kontext zu sehen auf beide Themen zu sehen.
Wenn ich den Artikel auseinandernehme liest es sich besser:

1) Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrages
- dazu im Kontext: dessen Vertragspartei die betroffene Person ist,

2) zur Durchführung vorvertraglicher "Maßnahmen" erforderlich
- dazu im Kontext wird ein relativ Satz genutzt: "die" auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen

- Das "die" bezieht sich hier auf die Maßnahmen.
  Dazu gibt es einen Wiki Eintrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Relativsatz#Stellung_im_Gesamtsatz, der 
  beschreibt und erklärt, wie der Relativsatz zu verstehen ist.

 

Hier werden zwei Dinge beschrieben, wo es einmal um die "Erfüllung eines Vertrags" durch den Verantwortlichen geht und die Durchführung vorvertraglicher "Maßnahmen".

Sollte etwas unklar sein, bitte einfach weiterfragen. Ich helfe gerne.

Viele Grüße
Gerd Reunert
e. datenschutz@reunert.de

 

Gerd_M_R

Alles klar, dann verstehe ich es jetzt.

Vielen Dank Herr Reunert.

Christopher Banse

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