Hallo Herr Banse,
Art. 6 Abs. 1 b): Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
es ist natürlich im Kontext zu sehen auf beide Themen zu sehen.
Wenn ich den Artikel auseinandernehme liest es sich besser:
1) Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrages
- dazu im Kontext: dessen Vertragspartei die betroffene Person ist,
2) zur Durchführung vorvertraglicher "Maßnahmen" erforderlich
- dazu im Kontext wird ein relativ Satz genutzt: "die" auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen
- Das "die" bezieht sich hier auf die Maßnahmen.
Dazu gibt es einen Wiki Eintrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Relativsatz#Stellung_im_Gesamtsatz, der
beschreibt und erklärt, wie der Relativsatz zu verstehen ist.
Hier werden zwei Dinge beschrieben, wo es einmal um die "Erfüllung eines Vertrags" durch den Verantwortlichen geht und die Durchführung vorvertraglicher "Maßnahmen".
Sollte etwas unklar sein, bitte einfach weiterfragen. Ich helfe gerne.
Viele Grüße
Gerd Reunert
e. datenschutz@reunert.de