Arztpraxis Datenschutzbeauftragter nicht bestellt 10 Mitarbeiter

Hallo,

in einer Artztpraxis ist kein Datenschutzbeauftrager bestellt. Ich wollte mich beschweren weil man auf erstesa anfordern nicht meine komoletten Daten zur Verfügung gestellt hat und dort vermutlich noch welche sind und weiß nun nicht wo beschweren.

Um 10 MA soll es ja so eine nicht genau definierte Grenze geben.

 

Gruss

 

 

    6. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1
Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.

tm_datenschutzf

Es muss nicht zwangsläufig ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, nur weil ein Unternehmen 10 Mitarbeiter hat. Es braucht einen DSB wenn diese 10 Personen regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.

Die Praxis muss auf Anforderung Einsicht in die Krankenakte geben, eine Kopie dieser muss er auch anfertigen wenn gewünscht (evtl. gegen Kostenpauschale). Das Original bleibt beim Arzt. Es können aber Eindrücke des Arztes geschwärzt werden die er notiert hat. Außnahmen gibt es soweit ich weiß bei psychatrischen Krankenakten, da gibt es Einschränkungen was die Datenherausgabe angeht ebenso bei der Verletzung von Rechten Dritter. Reden Sie nochmal mit Ihrem Arzt und bitten auf Akteneinsicht, mit der Keule rauf hauen und beschweren ist auch keine Lösung.

Nico

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