in einer Artztpraxis ist kein Datenschutzbeauftrager bestellt. Ich wollte mich beschweren weil man auf erstesa anfordern nicht meine komoletten Daten zur Verfügung gestellt hat und dort vermutlich noch welche sind und weiß nun nicht wo beschweren.
Um 10 MA soll es ja so eine nicht genau definierte Grenze geben.
Gruss
6. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1
Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.