Aufbewahrung von Unterlagen im Unternehmen

Hallo,

kann mir jemand Quellen nennen wo geregelt wird wie Unterlagen in einem Büro mit Kundenverkehr aufzubewahren sind?

Stichworte sind:

- Zugriff auf Unterlagen bei Anwesenheit von Personal
- Schrank Verschließbar bei verschlossenem Büro

Datenschutzfrank

Hallo Datenschutzfrank,

wie sagen Anwälte:"Es kommt darauf an....!" :-)

Die Zugang- bzw. Zugriffskontrolle solltet Ihr in den Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) DSGVO Art. 32, definiert haben. Wurde die Maßnahmen der DSGVO in Eurem Unternehmen eingeführt und werden diese gelebt?
In den TOMs sollte die Art und Weise der Themen, die du als Beispiel anführst, definiert sein.

Gib mir doch etwas mehr an Infos und helfe Dir gerne weiter.

Viele Grüße
Gerd M. Reunert
Datenschutzbeauftragter & Cybersecurity Analyst
e. datenschutz@reunert.de

 

Gerd_M_R

Hallo Gerd,
danke erstmal ür deine Antwort.
Es geht im wesentlichen um die Frage, ob es zulässig ist, dass Kundenunterlagen in einem Bürö mit Kundenverkehr in einem unverschlossenenem Schrank aufbewahrt werden wenn Sichergestellt ist, dass Kunden diesen Bereich nur in Begleitung eines Mitarbeiters betreten können.

Ich kann hierzu leider nicht in der DSVGO oder dem BDSG neu finden.

Wo wird soetwas verbindlich gesetzlich geregelt?

Danke erstmal an alle die unterstüzen
Frank

Datenschutzfrank

Hallo Frank,

sorry dass die Antwort etwas gedauert hat.
Es ist nicht in Blei gegossen und die Definition wird von Unternehmen in den Technischen und Organisatorischen Maßnahmen bestimmt. Diese solltet Ihr für Euch erstellt haben. Wenn nachvollziebar ist, das die Unterlagen von keinem "Unbefugten" eingesehen werden können, ist es ggf. ausreichend. Ggf deswegen, weil ich die Lokalität von Euch nicht kenne.

vg Gerd

Gerd_M_R

Hallo Gerd,

ich danke dir. Das hilft ersmal weiter.
TOM's sind bisher bei uns nicht definiert, da muss ich mich mal drum kümmern.
Gruß Frank

Datenschutzfrank

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