Guten Tag,
ich habe folgende Frage: Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist von Abrechnungsunterlagen in einem Krankenhaus, wenn es zu den betroffenen Akten Gerichtsprozesse gab und diese Prozessakten mit in den Abrechnungsunterlagen abgelegt werden? Und wann beginnt der Zeitraum?
Laut Recherche sind es 10 Jahre für Abrechnungsunterlagen, aber 30 Jahre für Prozessakten.
Welche Frist gilt und ist das Krankenhaus überhaupt verpflichtet Kopien der Prozessakten mit abzulegen?
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.