Aufsichtsbehörde Zuständigkeitsbereich

Jeder kennt es von unzähligen Beispielen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde sich um Angelegenheiten zwischen Betroffenen (private Person) und einem Unternehmen kümmert. Beschwert sich jemand, dass er im Unternehmen XY einen Datenschutzverstoß vermutet, so wird die Aufsichtsbehörde im Unternehmen nachfragen.

 

Aber wie ist es bei Angelegenheiten zwischen zwei privaten Parteien? Schaltet sich bei einer Meldung eines Betroffenen die Behörde auch ein?

Beispiel: Jemand überwacht sein eigenes Grundstück zum Schutz des EIgentums mit einer Videokamera. Der Nachbar meint, dass sein Grundstück ebenfalls im Kamerasichtbereich ist. Der Nachbar meldet dies der Aufsichtsbehörde. Würde diese sich in so einem Fall einschalten?

MartinSteinberg

Würde mich mal an das lokale Ordnungsamt wenden. Alternativ die Kamera so einstellen, dass keine fremden Bereiche gefilmt werden.

Nico

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.