Auskunft DSGVO Art. 15

Hallo. Ein freundlicher Herr verschickt derzeit an mehrere oder viele Kleingebwerbetreibende Anfragen zru Auskunft nach DSGVO Art. 15. 
In meinem Fall ist es so, das meine Webseite im Wartungsmodus ist (Impressum und Datenschutzbestimmungen sind drin) und man lediglich ein Kontaktformular mit Name, Email und Grudn der Anfrage ausfüllen kann. 

Der freundliche Herr hat das nachweislich nicht getan, sondern mir die Anfrage direkt an meine Emailadresse geschkckt, da ansonsten ein anderer Betreff in der Mail gewesen wäre.

Er schickt mir nun einen umfangreichen Fragenkatalog anhand eines Musters, das er wohl aus dem Internet runtergeladen hat. In seiner Mail gibt er lediglich die Emailadresse und Vorname, Nachname an. Sonst nichts. 

Meine Fragen:

1. Inweiweit darf / muss ich hier Auskunft geben, angesichts der wenigen Daten, die der Absender zur Verfügung stellt
2. Inwieweit bin ich zur Auskunft verpflichtet, wenn nachweislich garkeine Verarbeitung der Daten stattgefunden hat?
3. Empfiehlt es sich angesicht der Tatsache, das hier mehrere Kleinunternehmer angeschrieben wurde, mit der Landesdatenschutzbehörde Kontakt aufzunehmen um einen (evtentuellen) Mißbrauch zu melden? 

 

 

ehemaliger Benutzer

Hallo,

sicher ist das erstmal lästig, würde es aber im ersten Schritt dem Herrn so beantworten, wie du es hier auch geschrieben hast.
Gut ist das Du ein Impressum und Datenschutzerklärung, trotz Wartungsmodus hast. Du solltest damit sicher sein.
Du kannst in der Tat Anfragen in Rechnung stellen, wenn es nach Mißbrauch aussieht. Dies aber eben nicht gleich bei der ersten Anfrage, weil die dem Herrn zusteht.

Viele Grüße
Gerd Reunert

P.S.: Angaben ohne Gewähr. Ohne Vertrag kann ich keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

Gerd_M_R

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