Hallo. Ein freundlicher Herr verschickt derzeit an mehrere oder viele Kleingebwerbetreibende Anfragen zru Auskunft nach DSGVO Art. 15.
In meinem Fall ist es so, das meine Webseite im Wartungsmodus ist (Impressum und Datenschutzbestimmungen sind drin) und man lediglich ein Kontaktformular mit Name, Email und Grudn der Anfrage ausfüllen kann.
Der freundliche Herr hat das nachweislich nicht getan, sondern mir die Anfrage direkt an meine Emailadresse geschkckt, da ansonsten ein anderer Betreff in der Mail gewesen wäre.
Er schickt mir nun einen umfangreichen Fragenkatalog anhand eines Musters, das er wohl aus dem Internet runtergeladen hat. In seiner Mail gibt er lediglich die Emailadresse und Vorname, Nachname an. Sonst nichts.
Meine Fragen:
1. Inweiweit darf / muss ich hier Auskunft geben, angesichts der wenigen Daten, die der Absender zur Verfügung stellt
2. Inwieweit bin ich zur Auskunft verpflichtet, wenn nachweislich garkeine Verarbeitung der Daten stattgefunden hat?
3. Empfiehlt es sich angesicht der Tatsache, das hier mehrere Kleinunternehmer angeschrieben wurde, mit der Landesdatenschutzbehörde Kontakt aufzunehmen um einen (evtentuellen) Mißbrauch zu melden?