Auskunftsrecht - Wie ist die Einsichtnahme geregelt?

Hallo,
ich möchte von einem Webseitenbetreiber (öffentliche Einrichtung) eine Auskunft haben, wie die Daten geschützt sind und ob es Datenverarbeitungsverträge bei Weitergabe meiner Daten an Dritte gibt. Wenn ja, dann möchte ich alle Unterlagen in Kopie...
Die öffentliche Einrichtung bietet mir an, die Verträge und alle relevanten Daten vor Ort einzusehen und bittet um Terminfindung, damit auch meine Fragen vor Ort notfalls von einem Fachmann beantwortet werden können.

Muss ich das akzeptieren oder kann ich auf Zusendung der Unterlagen bestehen?

Danke, Sandra

SWagner

Hallo Sandra,

wurde Deine Frage inwzischen beantwortet?
Generell besteht eine Auskunftsrecht. Die jeweilige Datenschutzerklärung auf den Webseiten, zeigt inhaltlich, welche Auftragsverarbeiter eingesetzt sind und welche deiner personenbezogenen Daten betroffen sind.
Das Auskunftsrecht kann nicht bis zum Abwinken genutzt werden, sondern muss angemessen bleiben.

Viele Grüße
Gerd Reunert
Cybersecurity Analyst & Datenschutzbeauftragter

 

Gerd_M_R

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.