Bankdaten nach Überweisung ohne Erlaubnis speichern - erlaubt?

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu einer Sache, zu der ich bisher leider keine Antwort finden konnte.

Und zwar habe ich eine Datenschutzanfrage an ein Unternehmen gesendet und auch Antwort erhalten - daraus war ersichtlich, dass dieses Unternehmen meine Kontodaten gespeichert hat. Meine Löschaufforderung wurde ab- und ich darauf hingewiesen, dass nach 3 Jahren gelöscht würde.

Nun habe ich dieser Firma aber nie die Erlaubnis erteilt, meine Bankdaten zu verarbeiten und diese werden von denen auch nicht benötigt. Die Bankdaten erfuhr dieses Unternehmen ganz offensichtlich, weil ich einmal eine Überweisung dorthin tätigen musste und deren Bank meine Kontodaten mitübermittelt hat. Eine Einzugasermächtigung o.ä. gibt es selbstverständlich nicht und ich habe meine Daten auch nie selbst mitgeteilt, wobei aber im Schreiben der Firma "Selbstauskunft des Kunden" als Quelle angegeben wird.

Weiß jemand, wie in solch einem Fall meine Rechte aussehen? Ich möchte nicht, dass irgendeine Firma ohne Einwilligung und Grundlage mit meinen Kontodaten hantiert.

Falls das interessant ist: Es handelt sich um eine dieser rechtlich fragwürdig agierenden Firmen für private Parkraumüberwachung...

Sven713

Hallo Sven,

eine sehr interessante Frage, die auf der einen Seite leicht zu beantworten ist, aber auf der anderen Seite auch nicht.

Da wir im Rahmen des Datenschutzes immer von Datenminimierung sprechen, also nur die Daten speichern, die für das erreichen des Zweckes tatsächlich notwendig sind, sage ich, Sie haben natürlich das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen.

Im Falles des Speicherns der Daten müssen Sie ja ggf. eine Einwilligung erteilen für einen gewissen Zweck, oder aber das Unternehmen hat einen anderen Rechtsgrund die Daten zu speichern, dann müssen Sie allerdings, bereits vor Speicherung und Verarbeitung der Selben (gar sogar vor Erhebung der Daten) ausreichen über den Zweck und die Dauer der Speicherung und Verarbeitung und auch darüber welche Daten für diesen Zweck notwendiger Weise erhoben werden unterrichtet werden.

In jedem Falle können Sie natürlich eine Löschung Ihrer Daten fordern, insbesondere dann, wenn der Zweck der Speicherung erledigt ist!

Hierbei können Sie mindestens fordern die Daten zu löschen, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften gespeichert bleiben müssen. Beispielsweise müssen Untenehmen Daten die Buchführung betreffend regelmäßig mindestens 10 Jahre (nach Jahresabschluss) aufbewahren, so dass gewisse Daten, in diesem Fall, beispielsweise (Name, Anschrift) gespeichert bleiben in der Buchführung.

Alle anderen Daten können also früher gelöscht werden.

Wenn Ihnen mitgeteilt wird, das diese Daten nach 3 Jahren gelöscht werden, passt das also für die Daten, die nicht notwendiger Weise länger aufbewahrt werden müssen, allerdings können Sie selbstverständlich eine sofortige Datenlöschung fordern, der stattgegeben und Ihnen bestätigt werden muss.

Daten die ohne rechtliche Grundlage erhoben, gespeichert und verarbeitet wurden müssen zudem immer gelöscht werden, da sie gar nicht hätten erhoben werden dürfen.

Wenn das Unternehmen sich nicht kooperativ zeigt, hilft oft eine Datenschutzberschwerde bei der zuständigen Behörde (Landesdatenschutzbeauftragte des entsprechendes Bundeslandes). Hier schildern Sie den gesamten Sachverhalt ggf. mit Schriftverkehr und man kümmert sich darum, was allerdings zur Zeit etwas dauern kann, da die Behörden offensichtlich durch viele Anfragen und Beschwerden recht belastet sind), allerdings kann ich Ihnen versichern, das man sich um Ihr Anliegen kümmern wird.

Herzliche Grüße

M. Feiler

Marian Feiler

Guten Morgen Marian und vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort! Leider komme ich erst jetzt zum Antworten.

Das bestätigt meine Vermutung bzgl. der Rechtmäßigkeit der Speicherung und ich werde mich auf jeden Fall einmal wg, einer Datenschutzbeschwerde an die entsprechende Behörde wenden. Papierkram habe ich als Antwort auf meine Datenschutzanfrage bei dieser Firma auf jeden Fall genug bekommen und werde die relevanten Unterlagen dann direkt mit an die Datenschutzbehörde senden.

Herzliche Grüße

Sven Schneider

Sven713

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