Hallo liebe Community,
ich hatte einen Wiederspruch mit einer Sozialbehörde. SGB12 / Sozialamt.
In diesem Verfahren habe ich eine DSGVO Anfrage gestellt.
Am 11.09.2021 hab ich diese über Fax eingereicht.
Am 14.12.2021 habe ich eine Beschwerde eingereicht.
Am 20.12.2021 habe ich einige lose Seiten erhalten. Seite 5, Seite 50, Seite 121, etc ...
Darauf habe ich gesagt, dass so DSGVO Anfragen nicht beantwortet werden.
Dann haben die gesagt, ich soll sagen, was ich genau will, welche Seiten, welches Thema.
Am 10.01.2022 habe ich wieder einige lose Seiten bekommen. Seite 1, 7,45, 333, 790, usw...
Erst am 2.02.2022 habe ich einen Karton mit mehreren Ordner erhalten. Wobei dieser immer noch nicht vollstädnig war.
Einen Monat später habe ich noch die restlichen Angaben in einer Tabelle als email erhalten.
Meine Frage, würde sich eine Firma so verhalten, müsste diese doch Schmerzengeld für die Moante verzug zaheln?, oder?
Wie ist es bei eienr Behörde?
Es ist nähmlich so, dass die Behörde eklantante Fehler gemacht hat und wie es scheint, aber nicht nachweisbar ist, diese "Aufklärung" verhidnern wollte. Es wurden sogar kurz vor DSGVO Antwort Unterlagen vernichtet. Die Begründung war, diese werden nicht merh Benötigt. Aber es waren genau die sensiblen Infroamtioen die nachweisen, dass die behörde Angaben hatte, und diese nicht auf Anfrage weitergeleitet hat.
Das ist beweisbwar, weil es vorher im Hintergrudn eine Akteneisnicht wärend der Urlaubstage gab, so kontten die gesamten Akten vor Ort Gefilt werden. Jede Seite einzeln. Inerhalb von 30 Minuten.
Was denkt ihr? Muss man sich so behandelnn lassen?