Wenn die Firma der Auftraggeber und somit der eigentliche Erheber der Daten ist und Sie nur Auftragsverarbeiter, ist natürlich der Auftraggeber für die Datenschutzrechtlichen Belange gegenüber der Nutzer verantwortlich.
Sie müssen mit diesen natürlich, wie Sie bereits selbst sagten einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen haben.
Sie sollten in der Datenschutzerklärung aufnehmen, das sie ggf. nur als Auftragsverarbeiter tätig sind und die Daten im Auftrag erheben und verarbeiten. Wenn es Ihnen möglich ist könnten Sie in der App auch die Möglichkeit schaffen, dass das Impressum und die entsprechende Datenschutzerklärung Ihres Auftraggebers für die entsprechenden Nutzer angezeigt werden.
MfG
Marian Feiler