Benötige ich eine zusätzliche Einwilligungserklärung, wenn ich per Mail beauftragt werde?

Liebes Forum,

für die Anmeldung an einer Gesundheitsapp müssen die Teilnehmer mit Namen und Emailadresse am System registriert werden. Benötige ich eine zusätzliche Einverständiserklärung wenn mich der Teilnehmer per Mail bittet Ihn zu registrieren?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen

Hubert

Hallo Hubert,

mit der Anmeldung "am System" wird sicher ein Vertrag abgeschlossen, somit ist hier eine entsprechende Datenschutzinformation im Vorfeld erforderlich. Eine Einwilligung ist somit regelmäßig nicht notwendig, da bei Abschluss eines Vertrages gewisse Daten erhoben werden müssen. Für diesen Fall der Datenerhebung stellt die DSGVO unter Art. 6 Abs. 1 lit. b) diese Möglichkeit zur Verfügung.

Wichtig ist hier die vollständige Information der betroffenen Person inkl. Aufklärung über seine Rechte als betroffene Person.

Mfg

Marian Feiler

Marian Feiler

Hallo Marian,

vielen Dank für deine Antwort.

"Wichtig ist hier die vollständige Information der betroffenen Person inkl. Aufklärung über seine Rechte als betroffene Person." - reicht hier die Aufklärung in der Datenschutzerklärung, die in der App hinterlegt ist oder muss der User expliziet darauf hingewiesen werden?

Unsere Kurse werden inkl. Nutzung der App von Firmen gebucht. Wenn uns die Firma die Daten der Teilnehmer per Excel sendet reicht uns ein Auftragsvereinbarungsvertrag mit dieser und die Firma klärt die Teilnehmer über Ihre Datenschutzrechte auf und holt sich deren Erlaubniss ein.  Hier ist es auch nicht relevant, ob die Mailadresse vom Teilnehmer die Private oder die der Firma ist.

Sehe ich das richtig?

Vielen Dank und Grüße

 

Hubert

Hubert

Wenn die Firma der Auftraggeber und somit der eigentliche Erheber der Daten ist und Sie nur Auftragsverarbeiter, ist natürlich der Auftraggeber für die Datenschutzrechtlichen Belange gegenüber der Nutzer verantwortlich.

Sie müssen mit diesen natürlich, wie Sie bereits selbst sagten einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen haben.

Sie sollten in der Datenschutzerklärung aufnehmen, das sie ggf. nur als Auftragsverarbeiter tätig sind und die Daten im Auftrag erheben und verarbeiten. Wenn es Ihnen möglich ist könnten Sie in der App auch die Möglichkeit schaffen, dass das Impressum und die entsprechende Datenschutzerklärung Ihres Auftraggebers für die entsprechenden Nutzer angezeigt werden.

MfG

Marian Feiler

Marian Feiler

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