Betriebsrat DSGVO eigene Verantwortung oder Verpflichtung

Hallo zusammen,

ich habe eine etwas schwierigere Frage. Es besteht ja gerade die Diskussion, ob der Betriebsrat selber Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes ist und dafür eben auch haftbar ist oder ob er Teil der Verantwortung des Unternehmens ist.

Dazu habe ich jetzt schon viel Input gefunden, auch wenn die Meinungen dabei zum Teil auseinander gehen und empfohlen wird, das in einer Betriebsvereinbarung selber festzulegen.

 

Das Unternehmen möchte eine Bestätigung vom Betriebsrat, dass ihm bewusst ist, dass er die DSGVO zu befolgen hat und für deren Umsetzung zu sorgen hat, da er weder die Hilfe, noch die Beratung durch den Datenschutzbeauftragten wünscht. Der BR hat sich dazu einen eigenen Anwalt genommen und möchte das Thema für sich selber lösen.

Da die Firma ja ggf. in der Haftung ist (kommt darauf an, welche Sichtweise sich durchsetzt, Betriebsrat als eigener Verantwortlicher oder nicht), möchte das Unternehmen eine Bestätigung des Betriebsrates, dass sie sich der Anforderungen der DGSVO bewusst sind und diese umsetzen.

So empfehlen es auch diverse Stellen, dass man die Pflichten schriftlich fixieren soll und den BR nochmal gesondert auf das Datengeheimnis verpflichten soll.

 

Der BR weigert sich aber solche Papiere zu unterschreiben und hat diese mit "wir haben das Schreiben zur Kenntnis genommen" zurückgeschickt.

 

Meine Frage wäre, was kann man machen? Es will niemand der BR kontrollieren, es sollten die Verantwortungen aber geklärt sein und dadurch auch die Haftungsfrage klarer gestalten.

Wenn der Betriebsrat bewusst Pflichten ignoriert, kann das Unternehmen doch eigentlich nicht dafür haften.

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

Marcus

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