Beweislast bei Kamera im öffentlichen Raum oder Arztpraxis/Physiotherapiepraxis

Ich habe schon mehrmals bei Ärzten und Physiotherapie gesehen, daß dort Kameras eingesetzt werden. Ich soll dann auch Datenschutzerklärungen unterschreiben, wenn ich dort neu bin beispielsweise.

Neulich hat eine Physiotherapeuthin gesagt, daß mit den Kameras keine Aufzeichnungen gefertigt werden sondern nur nachts ohne Videoaufnahmen Einbrecher ermittelt werden sollen. Solch ein Quatsch. Ihre Mitarbeiterin hat das Gegenteil gesagt. Der Aufzeichnung hatte ich in der Datenschutzerklärung widersprochen.

Wer trägt in einem Gerichtsverfahren denn die Beweislast dafür, daß ich aufgezeichnet wurde? Wie ich das so sehe werden alle Kamerabesitzer versuchen sich damit herauszureden, daß keine Aufnahmen gefertigt werden, selbst wenn aufgezeichnet wird. Ich bin sowohl im Bereich von Kameras im öffentlichen Raum, wie auch in Praxen gewesen.

Kennt sich von euch jemand damit aus, wie das gesetzlich geregelt ist?

Vielen Dank für eure Bemühungen

 

Jan

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