Bildaufnahmen Veranstaltungen / Bild-Einverständniserklärung /

Hallo zusammen,

ich bin Vorstandsmitglied in einer Ortsgruppe der DLRG Wasserrettung in Südwest Deutschland.

Bei uns im Vorstand kommt immer häufiger die Diskussion "Datenschutz" und "Bilder auf Instagram" usw. auf.

Leider kommen wir nie überein, wie die Rechtslage nun aufzufassen und auszulegen ist.

Daher möchte ich euch jetzt mal ein oder zwei Fragen stellen, und zwar zum Thema Bildaufnahmen welche auf Instagram und auf der Homepage veröffentlicht werden.

1. Einverständniserklärung (Erwachsene) / "Muttizettel" (für Minderjährige)
Bisherige Situation:
Bisher haben wir bei jeder Veranstaltung auf der Bilder entstanden sind, insbesondere unsere Jugend- und Kinderveranstaltungen, Einverständniszettel ausgegeben mit der Bitte um Unterschrift, wenn es für die Person in Ordnung ist, dass Bilder auf der er/sie zu sehen ist, auf unserer Internetseite oder auf Instagram landen. Bei Minderjährigen natürlich die Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
Frage:
Jetzt stellt sich uns die Frage, ob es theoretisch auch mit der DSGVO vereinbar ist, eine der folgenden Varianten umzusetzen:
- Jedes Mitglied muss 1x im Jahr, beim ersten Dienst/Veranstaltung einen Zettel ausfüllen, welcher für das komplette Kalenderjahr oder bis zum widerruf durch das Mitglied gilt.
- Jedes Mitglied muss einmalig einen Zettel ausfüllen, welcher bis zum widerruf durch das Mitglied gilt
- Es wird eine Klausel in unseren Datenschutzrichtlinien hinzugefügt, welche besagt, dass die Zustimmung automatisch mit dem Beitritt in die Ortsgruppe angenommen wird, und Personen welche keine generelle Zustimmung möchten, diese per E-Mail/Brief beim Vorstand widerrufen müssen.
Über diese Klausel wird dann selbstverständlich in einem Informationsschreiben über alle offizellen Kanäle informiert.

2. Veranstaltungen / Bilder der Menge
Wie jedes Jahr ist bei uns dieses Jahr auch wieder eine Jahreshauptversammlung im Kommen.
Hierbei wird die Zusammenkunft von (so zeigt es die Erfahrung der letzten Jahre) rund 60-80 Mitglieder unserer Ortsgruppe erwartet. Die letzten Jahre haben wir auf der JHV keine Bilder gemacht und veröffentlicht. Dieses Jahr möchten wir jedoch ein Bericht auf Instagram dazu schreiben.
Jetzt stellt sich hier uns die Frage, ob wir von jedem Mitglied, das an der JHV teilnimmt einen Einverständniszettel unterschreiben lassen müssen, oder ob solche Veranstaltungen von dem Einverständnis einer Einzelperson ausgenommen sind.

3. Bilder aus dem Übungs-, Wachdienst- und Einsatzbetrieb in Dienstkleidung
Auch im Übungs-, Wachdienst und Einsatzbetrieb werden gerne mal informative Storys oder Posts auf Instagram verfasst. Natürlich fragen wir immer alle auf dem Bild abgebildeten Einsatzkräfte (sind ja meistens nur 4-6), ob sie mit dem Bild einverstanden sind, oder ob sie sich da unvorteilhaft abgebildet sehen. Jetzt ist die Frage, ob bei Aktionen in der Dienstkleidung dennoch schriftliche Einverständnisse eingeholt werden müssen, oder ob diese grundsätzlich aufgrund des Öffentlichkeitsfaktors davon ausgenommen sind (Hier stellt sich die Unter-Frage, ob dies dann nur für Aktionen an öffentlich einsehbaren und zugänglichen Orten, oder auch "hinter verschlossenen Türen" im Vereinsheim bei einem Theoretisch oder "indoor" geplanten Dienst/Übungsabenden gilt.)

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Über die eine oder andere hilfreiche Antwort, welche ich in die nächste Vorstandssitzung mitnehmen kann, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Dennis L.

Dennis2002

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