Braucht ein Taxi- oder Funkmietwagenunternehmen einen AVV

Vielleicht weiß ja jemand hier etwas genaues:

Folgender Fall:
Ein Busunternehmen erteilt per Mail einem Taxiunternehmen den Auftrag, Gäste des Busunternehmens zu Hause abzuholen und zum Bus zu befördern.


Im Auftrag ist folgendes übermittelt:
Name, Vorname
Postalische Adresse
Telefonnummer
Datum und Uhrzeit der Abholung
Ggf. Hinweise wie "Rollator, Rollstuhl, Sauerstoffgerät".

Das Unternehmen widerum gibt diese Daten an seine(n) Fahrer weiter, damit die Fahrt ausgeführt wird.

Muss jetzt der Taxiunternehmer mit dem Busunternehmen - oder umgekehrt - einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen?

Im voraus vielen Dank für die Antworten und/oder Kommentare.

F. Berger

Hallo, F. Berger

meine Antwort zur Frage in der Kurzform:

Es ist Kein AV-Vertrag nötig, da das Taxiunternehmen eigenständig agiert.
Stattdessen sollte eine vertragliche Regelung zwischen den zwei eigenständigen Verantwortlichen oder eine klare Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten geschlossen werden.
Beide Unternehmen müssen die Fahrgäste über die Datenverarbeitung informieren. Das könnte über eine Datenschutzerklärung auf den Webseiten beider Verantwortlicher gemacht werden. Oder falls es eine Mail an die Kunden gibt, hier den entsprechenden Link, der zur Datenschutzerklärung führt eingefügt werden.

Es gibt auch eine längere Erklärung, falls weiterer Bedarf besteht.

Falls es noch Fragen gibt, bitte einfach bei mir melden.

Gerd M. Reunert
Datenschutzbeauftragter | Cybersecurity Analyst & Pentester

Gerd_M_R

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.