Datenschutz / Post

Hallo,

ich bin SBV (Schwerbehindertenvertretung) eines mittleren Unternehmens.

Jetzt steht im Dezember eine Versammlung an zu der ich laden will und auch muss.

Diese Ladung habe ich, um alle zu erreichen, per Post zugesendet.

Nicht wissend der neuen Datenschutzgesetzte habe ich außen auf den Briefumschlag den SBV/Unternehmensstempel darauf gesetzt.

Somit könnte "jeder", z.B.: der Briefträger, lesen, der Herr Müller...Meier...Schulze Post von der Schwerbehindertenvertretung bekommt. Nun meine Frage: Könnte mich das meinen "Kopf" kosten ???

Danke im Voraus.  

Der Fragende

Lieber Fragende,

tatsächlich legen Sie mit dem Stempel auf dem Brief nahe, dass der Empfänger einen Status als Schwerbehinderter hat. Allerdings ist die Einsicht auf diesen Umschlag im Grunde nicht öffentlich. Mit der Übergabe an die Post, die ihrerseits dem Post- und Briefgeheimnis unterliegt, würde die "Tatsache" höchstens noch Dritten bekannt werden, die ebenfalls Zugriff auf den Briefkasten hätten. Der angesprochene Briefträger unterliegt als Erfüllungsgehilfe der Post dem Briefgeheimnis, was nicht nur den Inhalt im Brief, sondern auch die Aufdrucke schützt. Zudem sind Briefträger auch auf den Datenschutz geschult und diesbezüglich sensibilisiert.

Grundsätzlich ist der mögliche Schaden also eher als gering einzuschätzen. Letztlich würde ich perspektivisch dennoch auf den Stempel verzichten.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Oli Feiler

Oli Feiler

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