Datenschutz bei Digital Signage Displays

Hallo an alle die sich mit der DSGVO beschäftigen :-),

 

wir möchten in der Fa. Digital Signage Systeme einsetzen. In diesem Zusammenhang entstehen gerade die wildesten Diskussionen. Daher möchte ich mich mal bei euch unabhängig informieren.

Das Display soll verwendet werden für:

- Begrüßungen: d.h. es erscheint ein Name einer Person + Firma auf dem Display

- Raumbelegung: d.h. es erscheinen Namen von Personen und der zugehörige Raum

- Veranstaltungen: d.h. es erscheinen Namen + z.B. Vortragstitel und Zeit auf dem Display (Agenda)

Die Displays befinden sich in öffentlich zugänglichen Bereichen.

 

Vielen Dank schon mal für eure Meinungen :-)

PS: Wenn ihr Belege von offiziellen Quellen habt wär es sehr hilfreich wenn ihr Sie angeben könntet :-)

 

VG

the-unknown

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Meines Erachtens benötigen Sie dafür die Einwilligung der genannaten Person.

Gruß

AR Datenschutz

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