Datenschutz bei Nachmietersuche

Hallo,

ich suche einen Nachmieter für mein WG-Zimmer, damit ich früher aus meinem Vertrag entlassen werde, allerdings will die Immobilienagentur, die meinen Vermieter vertritt, dass ich die ausgefüllte Selbstauskunft, Fotos des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) und Einkommensnachweise der potenziellen Personen selbst anfordere, zusammenstelle und einsende.

Kann dies überhaupt von mir verlangt werden oder wären dies ein Verstoß gegen den persönlichen Datenschutz, da ich technisch gesehen private Daten einsehen könnte, die nicht für mich als Drittperson bestimmt sind?

Wie kann ich der Agentur am Besten mitteilen, dass ich diese Daten nicht selbst anfordern kann?

Vielen Dank im Voraus!

Omesh

Hallo Omesh,

ich rate Dir davon ab, diese Auskünfte einzuholen und diese der Immobilienagentur zu überlassen.
Besteht die Immobilienagentur darauf, bitte den Nachmieter dir die gefordeten Daten in einem verschlossen Umschlag zukommen zu lassen, bzw, diese direkt an die Immobilienagentur senden zu lassen. Damit hast Du die personenbezogenen Daten nicht gesehen und bist aus dem Thema raus.

Viele Grüße
Gerd M. Reunert
Datenschutzbeauftrager | Cybersecurity Analyst
e: datenschutz@reunert.de

 

Gerd_M_R

Hallo,

die Immobilienagentur schiebt dir hier "den schwarzen Peter" zu. Du hast m.E. völlig recht - diese zum Teil hochsensiblen personenbezogenen Daten deinerseits bei potentiellen Nachmietern anzufordern und an die Immobilienagentur weiterzuleiten, stellen erhebliche Datenschutzverletzungen dar, für weche du dann die Verantwortung trägst. 

Einige Landesdatenschutzbeauftragte haben sich in ihren Tätigkeitsberichten auch schon mit dem Thema "Datenerhebung von Mietern" befasst und ausgeführt, dass mancher "Vermieter" zu viele Daten von betroffenen Personen im Zuge der Ausschreibung der Mietwohnung erhebt. Also einen Verstoß gegen Art. 5 DS-GVO (Datenminimierung). Warum soll eine Passkopie, Einkommensnachweise etc. vorgelegt werden, wenn die betroffene Person gar nicht in die engere Auswahl fällt? Als Einkommensnachweis würde ich hier auch nie meine Gehaltsabrechnungen an den Vermieter einreichen - da stehen Informationen wie z.B. die Sozialversicherungsnummer, Zugehörigkeit der Krankenkasse etc. drauf - die gehen einen Vermieter gar nichts an. Hier reicht m.E. z.B. eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über das monatliche / jährliche Nettoeinkommen aus. 

Jörg

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