Datenschutz bei Online Meetings

Hallo, 

müssen Teilnehmer eines Online-Meetings über die damit bezogene Verarbeitung personenbezogener Daten informiert werden? Wer ist dafür zuständig? Derjenige der das Meeting initiiert oder der Arbeitgeber?

Danke im Voraus!

VG

datenschutz-fan

Hallo Datenschutz-fan,

ganz einfach gesprochen, derjenige (Verantwortliche) der die Online-Meetings für seine Kunden (Betroffene Person) nutzt, hat dafür zu sorgen, dass die betroffenen Person entsprechend informiert wird.

Der Verantwortliche sollte mit dem Anbieter für die Online-Meetings einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.

Wenn es weitere Fragen gibt, lass es mich bitte wissen.

Viele Grüße
Gerd Reunert
Cybersecurity Analyst & Datenschutzbeauftragter

Gerd_M_R

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.