Hallo,
müssen Teilnehmer eines Online-Meetings über die damit bezogene Verarbeitung personenbezogener Daten informiert werden? Wer ist dafür zuständig? Derjenige der das Meeting initiiert oder der Arbeitgeber?
Danke im Voraus!
VG
Hallo,
müssen Teilnehmer eines Online-Meetings über die damit bezogene Verarbeitung personenbezogener Daten informiert werden? Wer ist dafür zuständig? Derjenige der das Meeting initiiert oder der Arbeitgeber?
Danke im Voraus!
VG
Hallo Datenschutz-fan,
ganz einfach gesprochen, derjenige (Verantwortliche) der die Online-Meetings für seine Kunden (Betroffene Person) nutzt, hat dafür zu sorgen, dass die betroffenen Person entsprechend informiert wird.
Der Verantwortliche sollte mit dem Anbieter für die Online-Meetings einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
Wenn es weitere Fragen gibt, lass es mich bitte wissen.
Viele Grüße
Gerd Reunert
Cybersecurity Analyst & Datenschutzbeauftragter
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