Hallo in die Runde!
In letzter Zeit werden Team-Sitzungen in unserer Einrichtung zur Senkung des Corona-Infektionsrisikos und zur Wahrung des Abstandes digital per Videokonferenz abgehalten.
Nun brachte ein Mitarbeiter die These auf, dass man die Besprechung von sensiblen Daten (Gesundheitsdaten, Behinderungen etc.) auch als Datenverarbeitung sehen könnte und hier sogar digital und über Server aus den USA. Irgendwie kann ich der Logik folgen, bin aber unsicher in meiner Bewertung, zumal sich diese Frage bei der Vielzahl an Videokonferenzen und Besprechungen in den letzten Monaten verschiedentlich gestellt haben dürfte. Wie sehen Sie, seht ihr das?
Verstoß gegen DSGVO durch Zoom-Konferenzen (ohne Aufzeichnung), ja oder nein?
Ich bin für Hinweise und Einlassungen jeder Art dankbar.
Freundliche Grüße,
Katrin