Datenschutz bei Wohnungsanfrage

Liebes Forum,

ich bin mit meinem Partner derzeit auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Ob bei Immobilienscout oder auf anderen Portalen ist in den Anzeigen immer wieder die Bitte zu lesen, dass man seine Unterlagen direkt zum Besichtigungstermin mitbringen soll. Und Unterlagen meint hier: Verdienstbescheinigungen, Schufa-Auszug, Selbstauskunft... viele persönliche Daten.

Bei Maklern habe ich noch einigermaßen Vertrauen, dass meine Daten vertraulich behandelt werden. Neuerdings sind solche Klauseln aber auch in Anzeigen für Nachmieter. Ich habe aber ein sehr schlechtes Gefühl, wenn ich solche Daten Fremden überlasse.

Wie stellen Makler sicher, dass die DSGVO eingehalten wird? Ich habe auch einigen Webseiten keine Hinweise auf den Datenschutz gefunden. Muss ich Vormietern diese Daten überlassen? Wie sind eure Erfahrungen?

Mit freundlichen Grüßen
Charlotte Degenhardt

Charlotte Degenhardt

Sehr geehrte Frau Degenhardt,

sie sprechen hier einen sehr interessanten Aspekt der Wohnungssuche an. Als Wohnungssuchende* ist man ja heutzutage in einer Art Bittsteller-Position, die letztlich auf das Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage zurückzuführen ist. Die Sorge nach dem Schutz Ihrer persönlichen Daten ist auch absolut berechtigt.

Makler und Vermieter unterliegen als Unternehmer selbstverständlich der DSGVO und dem BDSG-NEU. Sie müssen Ihre Daten nach den geltenden Vorschriften schützen und sie umfassend und in einfacher Sprache über die Verarbeitung und Löschung informieren. Zur Anbahnung von Geschäften sind aber bestimmte Daten immer nötig, was hier als Verarbeitungsgrund herangezogen werden kann (vgl. EU-DSGVO Art. 6 Abs. 1 b) Erfüllung eines Vetrages / Durchführung vorvertraglichger Maßnahmen).

Anders verhält es sich bei Personen, die Nachmieter suchen. Die DS-GVO regelt die Verarbeitung personenbezogener und personenbeziehbarer Daten zwischen Unternehmen und natürlichen Personen, nicht aber zwischen zwei Privatpersonen. Das heißt aber selbstverständlich nicht, dass eine Privatperson Ihre Daten veröffentlichen dürften. Nur ist als Rechtsgrundlage für den Schutz Ihrer Daten hier meiner Meinung nach das individuelle Persönlichkeitsrecht und das BGB heranzuziehen.

Ich bin gespannt, wie andere Foren-Mitglieder die Tatsache einschätzen.

Herzliche Grüße
Oli Feiler

Oli Feiler

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