Datenschutz Internes Tippspiel im Unternehmen

Guten Tag,

ich hätte folgende Frage zum Datenschutz bei uns im Unternehmen bezüglich eines internen Tippspiels:

Zur kommenden Fußball-EM veranstalten wir ein internes Tippspiel mit einem Einsatz von 5€ pro Teilnehmer. Das Tippspiel wird über Excel veranstaltet. Jeder Teilnehmer schickt mir per E-Mail seine Tipps in einer Excel-Datei zu und ich füge diese dann in eine Gesamtdatei ein. 

Dort erscheint dann eine Rangliste mit den persönlichen Daten (Vor- und Nachname) sowie den Punkten.

Welche Regeln zum Datenschutz muss ich beachten bzw. welche Dinge muss ich erledigen? Oder sind keine Schritte nötig?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Simon

Hallo Simon,

so wie es sich anhört ist das geplante Tippspiel, auch wenn es unter Kollegen stattfindet, eine reine private Angelegenheit? Oder wurde es seitens eurer Firma bestimmt dieses durchzuführen?

Wenn es also, in der Regel ist dem bei diesen Tippspielen ja so, sich um eine rein private Angelegenheit handelt, spielt DSGVO hier keine Rolle.
Im ausschließlich privaten Bereich findet die DSGVO keine Anwendung, weshalb Privatpersonen grundsätzlich für Verstöße gegen den Datenschutz im prvaten bzw. familären Bereich nicht haften können. Der entsprechende Artikel 2 Abs. 2 lit. c  aus der DSGVO sagt hier Folgendes:

DSGVO Art. 2
Sachlicher Anwendungsbereich
Abs. 2)
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
c)
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten

Das passt zu der Tippliste. Wie geschrieben, die Intention dazu sollte rein privaten Hintergrund haben.

Solltest Du noch Fragen haben, lasse es mich bitte wissen und unterstütze gerne mit weiteren Infos, falls die Antwort nicht ausreichen sollte.

Viele Grüße
Gerd Reunert

 

 

Gerd_M_R

Hallo Gerd,

vielen Dank für die schnelle Antwort, das hat mir auf jeden Fall schon super weitergeholfen.

Genau, es handelt sich um eine private Angelegenheit, der Arbeitgeber (in unserem Fall eine Stadtverwaltung) hat nicht bestimmt dieses Tippspiel durchzuführen.

Es wird lediglich im Intranet auf die Teilnahmemöglichkeit hingewiesen und die Mails mit den Tipps werden von den Firmenadressen verschickt. Im internen Datenaustausch der Behörder steht dann die Datei für alle Mitarbeiter zur Verfügung.

Handelt es sich dann immer noch um eine "private Angelegenheit"?

Das ist auch schon meine letzte Frage und vielen Dank schonmal.

Gruß Simon

Simon

Hallo Simon,

Private Dinge über ein Firmennetzwerk abzuwickeln sollte mit eurer Stadtverwaltung geklärt sein. Gibt es Richtlinen seitens eurer Verwaltung ob dies erlaubt ist?

Wenn es dann erlaubt ist:
Ich würde  hingehen und mit der Bekanntmachung im Intranet auf den rein privaten Zweck hinweisen.
Ggf. nimmst Du auch die Artikel aus der DSGVO noch mit rein und ihr seid damit sauber.

Viele Grüße und viel Spaß beim Tippspiel
Gerd Reunert

Gerd_M_R

Hallo Gerd,

die Nutzung des Firmennetzwerkes für diesen Zweck ist mit der Verwaltung abgeklärt und wurde erlaubt.

So werde ich das machen mit der Veröffentlichung im Intranet.

Danke für die Hilfe und viele Grüße

Simon

 

 

Simon

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.