Hallo UllrichW,
Nur Unternehmen, mit entsprechender Größe und eigener Abteilung für Datenschutz, können z.B. einzelne Referenten für bestimmte Teilbereichen zugewiesen werden.
Generell sieht so aus, dass ein DSB vom Verantwortlichen immer in Gänze benannt werden muss. Für einzelne Teilbereiche ist eine Bennenung des Verantworltichen für den Einsatz eines DSB aus diesem Grund nicht möglich.
Mit einem Blick in den Artikel
https://dsgvo-gesetz.de/art-38-dsgvo/
findest Du hier nochmal den Text aus der DSGVO dazu.
Folgende Optionen:
1) Habt Ihr über darüber nachgedacht eine DSB Beratung einzukaufen? Sprich, es geht dann nur die Themen die Ihr bestimmt und erhaltet die rechtliche Grundlage.
Ihr bekommt damit aber keinen DSB, eben nur die eingekaufte DSGVO, Datenschutz Dienstleistung.
2) Ein weitere Option wäre es einen externen DSB zu benennen.
Ihr bekommt das Thema abgedeckt, habt keine weitere Person auf der Payrole, bekommt aber einen DSB für das ganz Unternehmen.
Viele Grüße
Gerd Reunert
e. datenschutz@reunert.de
m. 0177-5443394