Datenschutzerklärung für Beschäftigte

Hallo,

wir sind ein kleines Unternehmen <50 Personen und sind beim Thema Datenschutz sicherlich schon weiter als viele andere. Wir pflegen unser VV, Liste ToM, haben überall AVVs abgeschlossen und natürlich unsere Webseite penibel geschützt.

Nun meine Frage, ob wir - ähnlich wie für die Webseite - auch eine Datenschutzerklärung für Mitarbeiter, Bewerber, Kunden, Lieferanten (wie arbeiten im B2B Umfeld) benötigen. Also müssen wir bspw. unsere MA informieren, in welchen HR-Tools ihre Daten gepflegt werden, wie lange, wann Löschung usw.?

Aus der Praxis gefragt: Wie ernst nehmen 99% diese Anforderungen? Ich habe so etwas bei meinen vergangenen AG nie gesehen, möchte aber natürlich meinen aktuellen AG optimal absichern.

Über Hilfe freue ich mich :)

dscfrnt

Hallo!

Ja, auch Mitarbeitern, Kunden, etc. sind Datenschutzhinweise zur Verfügung zu stellen, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden. D von Mitarbeitern sämtliche (und auch schützenswerteste) Daten durch ein Unternehmen verarbeitet werden, sind diesen Datenschutzhinweise zur Verfügung zu stellen. Wir handhaben dies bei Einstellung durch Aushändigung mit weiteren Unterlagen als auch mit Zurverfügungstellung im Intranet. 

Viele Grüße!

CL-DSB

Hallo!

Ja, auch Mitarbeitern, Kunden, etc. sind Datenschutzhinweise zur Verfügung zu stellen, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden. D von Mitarbeitern sämtliche (und auch schützenswerteste) Daten durch ein Unternehmen verarbeitet werden, sind diesen Datenschutzhinweise zur Verfügung zu stellen. Wir handhaben dies bei Einstellung durch Aushändigung mit weiteren Unterlagen als auch mit Zurverfügungstellung im Intranet. 

Viele Grüße!

CL-DSB

Hallo!

Ja, auch Mitarbeitern, Kunden, etc. sind Datenschutzhinweise zur Verfügung zu stellen, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden. D von Mitarbeitern sämtliche (und auch schützenswerteste) Daten durch ein Unternehmen verarbeitet werden, sind diesen Datenschutzhinweise zur Verfügung zu stellen. Wir handhaben dies bei Einstellung durch Aushändigung mit weiteren Unterlagen als auch mit Zurverfügungstellung im Intranet. 

Viele Grüße!

CL-DSB

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