Datenschutzerklärung mit Features die man (noch) nicht nutzt?

Hey!

Ich habe jetzt öfter gehört und gelesen, dass Webseitenbetreiber wegen der DSGVO abgemahnt werden, weil sie beispielsweise Google Web Fonts nutzen und dieser Dienst nicht in der Datenschutzerklärung steht. Für Datenschutzerklärungen gibt es mittlerweile ja viele Generatoren, bei denen man auswählen kann, welche Dienste genutzt werden. Die ausgewählten kommen dann durch vorgefertigte Textblöcke in die Datenschutzerklärung zum Download (gratis oder kostenpflichtig).

Hier meine Frage: Kann ich für meine Internetseite nicht einfach alles auswählen und die quasi vollständige Datenschutzerklärung nutzen? Einfach zur Sicherheit, falls ich später das eine oder andere Feature doch noch nutze oder bereits unwissentlich derzeit durch fremde Plugins.

Würde mich sehr über eure Einschätzung freuen!
Hippo

HappyHippo

Hallo Hippo,

die Datenschutzerklärung auf einer Webseite soll den Benutzer darüber informieren wer der Verantwortliche (Betreiber) ist, welche Rechte der Benutzer hat, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. 

Wenn man nun eine Datenschutzerklärung nutzt, die Datenerhebungen beschreibt, die gar nicht auf der Webseite auftauchen, ist dies eher eine Desinformation.

Wenn man beispielsweise einen Blog betreibt und weiß, man will in absehbarer Zeit ein Video von YouTube einbinden, so denke ich, ist es sinnvoll dies schon aufzunehmen.

Wenn man aber beispielsweise alle möglichen Dienste aufnimmt, halte ich das nicht für zielführend, da es nicht das tatsächliche widerspiegelt und ja ggf. auch Nutzer von der Nutzung der Seite abhalten könnte.

Grundsätzlich soll eine Datenschutzerklärung immer genau das widerspiegeln, was die Webseite und somit den Benutzer, beim besuch der Webseite tatsächlich betrifft. Dies selbstverständlich immer vollständig.

Hier hilft es auch oft sich Hilfe beim Profi zu suchen, hier bieten viele Anbieter professionellen Service für wirkliche kleine Pauschalen an.

Mfg
Marian Feiler

Marian Feiler

Ich möchte noch etwas klarer zum Ausdruck bringen, dass es definitv keine Aufklärung über den eigenen Umgang mit erhobenen Daten gewährt, wenn man irgendeine Datenschutzerklärung veröffentlicht.

Im Endeffekt wird dem Grundgedanken der Transparenz damit nicht genüge getan, noch nehmen Sie die Benutzer*innen Ihrer Webseite in ihrem Recht auf den Schutz der personenbezogenen Daten ernst. Viele Datenschutzerklärungen sind zudem unverständlich und verwirrend. Die DSGVO sieht hier aber eine gewisse Eindeutigkeit und Verständlichkeit vor.

Passen Sie die Datenschutzerklärung für Ihre Webseite daher unbedingt an und holen Sie sich ggf. kompetente Beratung und Unterstützung.

Viele Grüße aus Berlin,
Oli Feiler

Oli Feiler

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