DSGVO bei Frage nach eMailadresse berücksichtigen

Hallo an Alle,

ich bin Dienstleister und führe bei meinen Privatkunden Vorbesichtigungen nach telefonischer Vereinbarung aus. Zur Angebosterstellung per Mail benötige ich anschließend die Adresse des Kunden.

Der Ablauf ist also so, dass ich den Kunden im persönlichen Gespräch nach seiner  eMailadresse frage und  ihm später ein Angebot zusende.

Die Mailadresse bleibt in Outlook gespeichert und wird nur für eventuelle Rückfragen und zum Rechnungsversand genutzt.

Die Frage lautet, ob und wann ich dem Kunden eine Datenschutzerkläung vorlegen muß.

 

Viele Grüße

 

Rolf

 

Rolf67

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