Hallo Mourat,
da auch bei einem Kleingewerbe regelmäßig Daten verarbeitet werden, kommt man um eine Verarbeitungsverzeichnis nicht drum herum. Im Prinzip sollte der Datenschutz wie folgt aussehen:
- Erstellen eines Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Erstellen eines Löschkonzeptes
- Aus der Tabelle ergeben sich dann die Löschfristen, wann welche Daten wie lange aufgehoben und wann gelöscht werden müssen. Dies sollte in einem Konzept dokumentiert werden. Es gibt Listen im Web mit Aufbewahrungsfristen an denen man sich orientieren kann.
- Erstellen von Technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Informationspflicht und Betroffenenrechte
Diese Liste ist noch nicht abschließend was zu erstellen ist. Aber ich denke wenn Du das hast, vor allem das Verarbeitungsverzeichnis (VVT), dann bist Du ein gutes Stück weiter. Das VVT ist das erste wonach eine Datenschutzbehörde fragen würde!
Weiter, wenn Du IT Dienstleistungen anbietest, denke daran, dass Du auch ein Verarbeitungsverzeichnis für Deine Kunden führen musst wenn Deine Tätigkeit eine Auftragsverarbeitung darstellt. Schaue Dir das Thema Auftragsverarbeiter gut an unter: https://www.privacy-regulation.eu/de/artikel-28-auftragsverarbeiter-DS-GVO.htm ... ein fehlender Vertrag mit einem Kunden kommt nicht so gut bei der Behörde an!
Wenn ich etwas wichtiges vergessen haben sollte, bitte ich um Ergänzung von anderen Lesern!
Viele Grüße
SHW