Dürfen Daten aus Erbschein an Dritte weitergegeben werden?

Wir sind eine Erbengemeinschaft bestehend aus fünf Personen A-E. Erbe D und Erbin E sind Geschwister, die seit Jahren einen separaten Erbschaftsstreit führen. Erbe D hat eine Firma, die gerichtlich titulierte Forderungen im sechssteilligen Bereich an Erbin E stellt. Die Erben ABC wußten von all dem bis vor wenigen Monaten nichts! Jetzt hat diese Firma - der Geschäftsführer ist nicht Erbe D und steht in keinem persönlichen Bezug zu Erben ABC  - uns allen unter Ausnutzung der Daten aus dem Erbschein einen Pfändungsüberweisungsbeschluss als Drittschuldner zustellen lassen. Kann jemand beantworten, ob das rechtlich zulässig ist, oder ob hier ein Missbrauch und grober Verstoss gegen den Datenschutz vorliegt? 

 

Reinhold Ludwig

Bei der Erbengemeinschaft handelt es sich m.E. ja um Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers / der Erblasserin. Von daher dürfte hier auch eine Gesamthaftung aller Mitglieder der Erbengemeinschaft bestehen. Von daher müssen Informationen ja allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft bekannt gegeben werden und es darf keiner "außen vor" gelassen werden. Bei einer Erbengemeinschaft muss auch nicht zwigend ein persönlicher und verwandtschaftlicher Bezug der einezlnen Mitglieder vorliegen. Ich kann z.B. ja ein Testament verfassen und als Erben die Freunde A und B und die Freundin C als gemeinsame Erben einsetzten. Keiner von diesen ist mit mir verwandt und die 3 Mitglieder kennen sich auch untereinander nicht. 

Bei einer Firma (z.B. eine GmbH) muss ein Geschäftsführer nicht zwingend auch Eigentümer (Gesellschafter) der GmbH sein. Somit ist der Geschäftsführer lediglich ein normaler Angestellter der GmbH und haftet auch grundsätzlich nicht für die GmbH. 

Einen Mißbrauch / Verstoß gegen die DS-GVO sehe ich hier nicht.

Bin allerdings kein Jurist und die Antwort stellt somit lediglich meine persönliche Sicht dar. 

Sie können diese Frage aber auch anonym an die Datenschutzaufsichtsbehörde in ihrem Bundesland geben. Dort wird man Ihnen sicherlich mitteilen können, ob hier ein Verstoß gegen die DS-GVO vorliegt. 

Jörg

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