Wir sind eine Erbengemeinschaft bestehend aus fünf Personen A-E. Erbe D und Erbin E sind Geschwister, die seit Jahren einen separaten Erbschaftsstreit führen. Erbe D hat eine Firma, die gerichtlich titulierte Forderungen im sechssteilligen Bereich an Erbin E stellt. Die Erben ABC wußten von all dem bis vor wenigen Monaten nichts! Jetzt hat diese Firma - der Geschäftsführer ist nicht Erbe D und steht in keinem persönlichen Bezug zu Erben ABC - uns allen unter Ausnutzung der Daten aus dem Erbschein einen Pfändungsüberweisungsbeschluss als Drittschuldner zustellen lassen. Kann jemand beantworten, ob das rechtlich zulässig ist, oder ob hier ein Missbrauch und grober Verstoss gegen den Datenschutz vorliegt?