Eine Webseite, mehrere Unternehmen, korrekte Angabe in der Datenschutzerklärung

Guten Tag,

folgende Situation: Ich hätte hier drei unabhängig voneinander geführte Unternehmen, die zusammen eine Webseite nutzen möchten. Die Unternehmen bieten alle die gleichen Leistungen an, nur an unterschiedlichen Standorten. Es findet untereinander keine generelle Datenübtragung von persb. Daten statt.

Es soll jetzt eine neue Webseite erstellt werden, auf der die Leistungen beworben werden und diese auch Kontaktmöglichkeiten zu allen drei Unternehmen bietet. Für den Betrieb und den Inhalt der Webseite ist ausschließlich Unternehmen 1 zuständig (keine GbR die drüber steht oder sowas). Es bestehen aber Kontaktmöglichkeiten zu allen drei Unternehmen (drei Kontaktformulare, dazu auch Mail, Tel, Fax, Post von allen Unternehmen angegeben, die auch für Bewerbungen genutzt werden können). Es findet dabei jeweils NUR Datenübertragung zum gewählten Unternehmen statt, nicht zu den jeweils anderen beiden.

Frage dabei: Wie formuliere ich das am besten in der Datenschutzerklärung? Unternehmen 1 ist im Impressum gelistet und auch als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO genannt. Jetzt müsste ich für die Kontaktmöglichkeiten auch noch explizit drauf hinweisen, dass bei Kontaktaufnahme zu Unternehmen 2 oder Unternehmen 3 auch nur diese für die da übermittelten Daten zuständig sind.

Meine Idee war folgendes:

Zusätzlich zum Punkt "Name und Anschrift des Vernatwortlichen", in welchem Unternehmen 1 als Betreiber gelistet ist, würde ich noch einen weiteren Punkt hinzufügen: "Weitere Verantwortliche". Dort hätte ich folgendes in die Datenschutzerklärung geschrieben:

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Dieses Interangebot wird von [Unternehmen 1] bereitgestellt und nur dieses ist für den Inhalt der Seite verantwortlich. Es werden über diese Seite auch Kontakt- und Bewerbungsmöglichkeiten zu folgenden Unternehmen angeboten:

[Unternehmen 2]
[Adresse, Kontaktdaten, Geschäftsführer, Amtsgericht etc.]


Im Falle einer Kontaktaufnahme mit [Unternehmen 2] über das Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder Telefax ist auch ausschließlich dieses als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung zuständig. Ihre Betroffenenrechte (siehe Punkt 9) können Sie in diesem Fall bei [Unternehmen 2] geltend machen. Eine Übermittlung von Daten aus der Kontaktaufnahme an [Unternehmen 1] findet nicht statt.

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Analog dazu auch nochmal für Unternehmen 3. Meint ihr dass das so konform ist? Ich weise ja ausdrücklich darauf hin, wer im jeweiligen Fall veranwortlich ist, wenn man sich an das Unternehmen am jeweiligen Standort wendet. In der restlichen Datenschutzerklärung wird natürlich auf alle Details wir Cookies, Kontaktaufnahme, Bewerbung, Zwecke, Rechtsgrundlagen sowie die Betroffnenenrechte eingegangen.

Freue mich über jeden Hinweis.

Habe so eine Konstellation wie hier leider nicht auf die Schnelle finden können und wenn ich zumindest was Ähnliches gefunden habe, dann wird da meist ignoriert, dass die anderen Unternehmen ebenfalls erwähnt werden sollten. Falls jemand so eine Konstellation kennt, die das korrekt umgesetzt hat, würde ich mich auch über Links freuen.

 

Danke und Gruß, conaly

conaly

Hallo Conaly,

prüfe doch bitte ob sich dein Konstrukt auf "Verantwortlicher" und "Auftragsverarbeiter" definieren lässt und baue so das Impressum bzw. DSGVO.

Es ist in der DSGVO der Artilkel: Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeiter

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
Gerd Reunert
e. datenschutz@reunert.de

Gerd_M_R

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