Einmalige Datenfreigabe

Der Pächter einer Tennishalle hat sich mit dem Besitzer dermaßen zerstritten, dass er gekündigt hat und allen Aboteilnehmern kündigte. Die Halle ist jetzt geschlossen.

Der Besitzer ist ein Stiftung, die die Tennishalle jetzt in Eigenregie mit einem Hausmeister ohne Pächter weiterbetreiben möchte. Er weiß aber nicht wie und hat keine Erfahrung. Wir sind ca 15 Tennisspieler, die an 3 Tagen je Woche für jeweils 2 Stunden ein Abo bei dem Pächter gebucht haben und würden dort gerne weiterspielen. 

Wir würde den Besitzer beraten und er stellt einen Hausmeister und sorgt für die Reinigung.

Leider weigert sich der Pächter die Daten, zumindest die Namen und Telefonnummer oder eMail der anderen uns nicht bekannten Aboteilnehmer zu nennen, auch wenn wir ihm schriftlich versichern, dass wir die Daten nur zu dem Zweck der Befragung, ob diese weiter spielen möchten verwenden und die Daten danach vernichten, weil er unbedingt den Besitzer schädigen will.

Wir Tennisspieler habe jetzt mit dem Pächter geprochen und er wäre bereit uns diese Daten zu nennen, wenn wir ihm schriftlich versichern, dass er diese Daten herausgeben darf, ohne dabei gegen den Datenschutz zu verstoßen. Der Pächter weigert sich auch seine Abonnenten tel. oder schriftlich um Erlaubnis für die Datefreigabe zu bitten.  

Ohne eine Zusage der bisherigen Abonneten wäre die Tennishalle nicht mehr zu betreiben und der Pächter hätte sein Ziel erreicht.

Leider wissen wir nicht, wie wir dieses formulieren können.

Wer kann uns dabei helfen ?

Broschk

Hallo Broschk,

der Pächter verhält sich richtig, da er personenbezogene Daten nicht herausgeben darf!, wenn nicht eine spezielle Einwilligung der Aboteilnehmer vorliegt oder aus einem anderen Grund die Weitergabe rechtlich tragbar wäre!

Der einzige Weg wäre hier wohl, dass der Pächter sich die Einwilligung einholt um die Daten weiterzugeben oder aber der einfachere Weg, Sie ein Schreiben vorbereiten, welches der Pächter an die Aboteilnehmer versendet. In dem den Aboteilnehmern die Möglichkeit gegeben wird sich bei Ihnen zu melden! Wahrscheinlich der einfachere Weg.

Wichtig ist, es sollte erkennbar sein, dass Sie das Schreiben verfasst, aber der Pächter dieses versendet.

Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

 

Marian Feiler

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.