Einsatz von Drittanbieter-Software in Agenturen

Hallo Datenschutz-Community!

Wir bieten eine Software an, mit der es möglich ist, Kontaktformulare zu erstellen. Agenturen die unsere Software einsetzen, haben ADV-Verträge mit uns. Die Kunden der Agenturen ebenfalls mit den Agenturen. 

Nun müssten die Kunden der Agenturen laut meines Wissens trotzdem in ihrer Datenschutzerklärung darauf hinweisen, dass die in das Kontaktformular eingetragenen Daten bei uns verarbeitet werden richtig?

Vielen Dank für Ihre Antworten :)

LuBe

Hallo LuBe,

das ist richtig. Ein Auftragsverarbeiter ist in der Datenschutzrichtlinie zu benennen. Wobei die Datenschutzrichtlinen der Agenturen ebenfalls für den Auftragsverarveiter gelten.

Sollten es noch Fragen geben bitte einfach melden.

Viele Grüße
Gerd Reunert

Gerd_M_R

Hallo Herr Reunert!

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Das heißt, der Kunde müsste in seiner Datenschutzerklärung ungefähr folgendes schreiben:

Wir setzen die Software XYZ ein um ihre Kontaktdaten abzufragen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters.

Viele Grüße

LuBe

Hallo Herr LuBe

So wie Sie es vorhaben ist es aus meiner Sicht in Ordnung.

Ich würde möglichst genau, ihre Arbeit als AV beschreiben und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, mit der Zweckbindung und Rechtsgrundladge, die sich z.B. in der DSGVO Art. 28 ergibt.

Weitere Details zur Verarbeitung  personenbezogenen Daten nach Art. 6 DSGVO sollten in der Datenschutzerklärung der Agenturen benannt sein.

Sollte etwas unklar sein, oder noch weitere Fragen bestehen, stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
Gerd Reunert

Gerd_M_R

Vielen Dank. Eine letzte Frage habe ich dazu noch.

Es muss also in dem Datenschutzabsatz bei den Kunden nicht nur ein Verweis auf die Datenschutzerklärung unserer Software sein. Die Agenturen müssen ebenfalls erwähnt werden, worauf muss dabei hingewiesen werden? 

Viele Grüße

LuBe

Hallo LuBe

damit wir uns nicht im Kreis drehen lass uns bitte nochmal die Grundlage klären:
- Sie haben eine SW entwickelt die Agenturen einsetzen? So habe ich das verstanden.

- Sie haben mit den jeweiligen Agenturen einen AV Vertrag der ihre Dienstleistung als AV definiert? Den benötigen Sie!

- Die einzelnen Agenturen benötigen eine Datenschutzerklärung für Ihre Kunden, wo Ihr Unternehmen als AV, mit den erbrachten Dienstleistungen erwähnt / definiert wird!
Im Grunde ist es das.

Bezogen auf den Datenschutzerklärung der Agenturen würde ich inhaltlich Ihre Dienstleistungen bzw. das was Ihre Software leistet entsprechend darlegen.

Wenn Bedarf an einem externen Datenschutzbeauftragtem besteht, unterstütze ich sehr gerne. Sie erhalten damit dann auch die rechtliche Absicherung.

Viele Grüße
Gerd Reunert

 

 

Gerd_M_R

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