Einwilligung durch Arbeitsvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit kurzen in meinem Unternehmen Datenschutzbeauftragter und habe dort im Verarbeitungstätigkeitenverzeichnis meines Vorgängers gesehen, dass alle Daten aufgrund von den Arbeitsverträgen der Arbeitnehmer erhoben werden.

Teilweise betrifft dies im Beschäftigungsverhältnis auch besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie Gesundheitsdaten oder Gewerkschaftszugehörigkeit.

Ist die Erhebung solcher Daten aufgrund dieser Begründung zulässig?

Es würde sich laut meinem Sachverstand hierbei um Art.9 Absatz 2 b) DS-GVO handeln.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Christopher Banse

Christopher Banse

Hallo Christopher,

sorry, die Frage von gestern hatte ich nicht gesehen und möchte ich Dir gerne beantworten.

Betroffene Personen, das sind in diesem Fall Mitarbeiter und Arbeitnehmer einer Firma, werden insbesondere durch die Betroffenenrechte in den Art. 15 ff. DSGVO geschützt.

Hier ist zu beachten:
Eine Firma muss sich bewusst sein, dass sie gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO als Verantwortlicher die Verantwortung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten hat.
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, alle datenschutzrechtlichen Vorgaben im Bereich der Mitarbeiterdaten einzuhalten.
Umso wichtiger ist es daher, von Beginn an die datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten zu berücksichtigen.

Ich würde hier einfach hinterfragen, warum diese Mitarbeiterdaten erhoben werden.
Welche Zweck dies dienen? Hat sich überhaupt jemand Gedanken darüber gemacht, warum die Daten erhoben werden?

Dein Aufgabe als DSB ist alles zu hinterfragen und zu überlegen, wo es Fallstricke geben könnte, die Probleme auf Seiten des Verantworltichen und auf Seiten des Betroffenen geben könnte.

Wenn es noch Fragen gibt, melde Dich einfach. Ich unterstütze Dich gerne.

Viele Grüße
Gerd Reunert
e. datenschutz@reunert.de

Gerd_M_R

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