In meiner Zahnarztpraxis wurde ich vor kurzem gebeten einen neuen Anamnesebogen und einen sehr umfangreichen Bogen zum Datenschutz auszufüllen. Besonders negativ aufgefallen ist mir dabei, dass unabhängig von meiner aktuellen Behandlung bereits vorab eine sog. Einwilligung für die Weitergabe meiner Daten an ein Labor, einen Zahntechniker und noch eine andere Stelle (an die ich mich nicht mehr konkret erinnere) einegfordert wurde.
Die Sprechstundenhilfe konnte auch nicht wirklich weiterhelfen, als ich kritisch nachfragte, ob man diese Einwilligungen vielleicht nicht einholen könne, wenn es auch einen tatsächlichen Anlass für die Weitergabe meiner Daten gäbe. Schlussendlich wurde ich zur Unterschrift insofern genötigt, als das man mich andernfalls nicht mehr in der Praxis behandeln könne.
Wie ist Ihre Einschätzung? Ich selbst habe mal gehört, dass man sich solche Sachen nicht ohne Anlass geben lassen darf. Habe dazu aber nur überdramatisches im Internet gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Sauer