Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Praxis lassen wir bislang jeden Patienten eine Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten unterschreiben und kopieren diese dann für den Patienten. Mir und meinen Mitarbeiterinnen ist das aber zu aufwändig und ich bin auf der Suche nach einer einfacheren Möglichkeit diese Einwilligung einzuholen.
Bei meiner Recherche zum Thema stolperte ich über den Verarbeitungsgrund "Erfüllung eines Vertrages". Und letztlich kam mir der Gedanke, ob die Patienten überhaupt eine Einwilligung geben müssen, schließlich besteht ja ein Behandlungsvertrag, zu dessen Erfüllung wir Daten erheben und verarbeiten müssen. Auch die Weitergabe von Daten an Dritte, wie die Krankenkasse oder einen Abrechnungsservice dient letztlich ja nur der Erfüllung des Vertrages.
Wie sehen Sie das? Wie sind Ihre Erfahrungen?
Beste Grüße aus Frankfurt/Main!
Peter X.