Einwilligung in die Datenverarbeitung beim Arzt

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meiner Praxis lassen wir bislang jeden Patienten eine Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten unterschreiben und kopieren diese dann für den Patienten. Mir und meinen Mitarbeiterinnen ist das aber zu aufwändig und ich bin auf der Suche nach einer einfacheren Möglichkeit diese Einwilligung einzuholen.

Bei meiner Recherche zum Thema stolperte ich über den Verarbeitungsgrund "Erfüllung eines Vertrages". Und letztlich kam mir der Gedanke, ob die Patienten überhaupt eine Einwilligung geben müssen, schließlich besteht ja ein Behandlungsvertrag, zu dessen Erfüllung wir Daten erheben und verarbeiten müssen. Auch die Weitergabe von Daten an Dritte, wie die Krankenkasse oder einen Abrechnungsservice dient letztlich ja nur der Erfüllung des Vertrages.

Wie sehen Sie das? Wie sind Ihre Erfahrungen?

Beste Grüße aus Frankfurt/Main!
Peter X.

Peter X.

Hallo Peter,

ich verweise hier einfach mal auf die Antwort einer ähnlichen Frage, die ich in diesem Forum beantwortet habe. Grundsätzlich enpfiehlt sich für Ärzte durchaus ein Datenschutzbeauftragter, auch wenn dieser vom Gesetz her nicht in jedem Fall vorgeschrieben ist.

https://www.datenschutz-forum.com/apps/forum/frage/einwilligung-in-der-zahnarztpraxis/

Das gesamte Thema ist natürlich sehr komplex und sollte auch immer individuell betrachtet werden.

Hier helfe ich aber gern auch außerhalb dieses Forums weiter.

Mfg

Marian Feiler

Marian Feiler

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