Einwilligung vs. berechtigtes Interesse. Was ist die bessere Wahl?

Hallo, ich bin relativ neu in dieser beruflichen Thematik unterwegs und komme bedauerlicherweise mit einer Beurteilung schon an meine Grenze. Folgende Sachverhalte habe ich zu prüfen:

1. Intern geplante Mitarbeiterschulung einer Anwendungssoftware, extern beauftragter Referent. Digitale Schulungsaufzeichnung via Bild (nur Referent) und Ton (Referent & Kollegen). Aufzeichnung erfolgt durch uns und bleibt im Firmenbesitz (zur Bereitstellung im Intranet zu Schulungszwecken für alle anderen bzw. neue Kollegen) [Aufzeichnungs- und Nutzungsrechte, etc. sind vertraglich gegeben]
– Ist hier eher eine Einwilligung für die Aufzeichnung seitens der MA heranzuziehen oder kann dies als überwiegend berechtigtes Interesse des AG angesehen werden, sodass lediglich eine „neutrale“ Information erfolgen kann?
– Wie kann im Falle einer „neutralen“ Information im späteren Verlauf idealerweise nachvollzogen werden, dass die tangierten MA die Information erhalten haben, wenn keine Unterschrift erfolgt ist. Reicht hier eine normale Teilnehmerliste aus mit dem Verweis auf die Information, was ja nicht zwangsläufig einer Einwilligung entspricht?

2. Sachverhalt wie vor, allerdings erhält der Referent eine Aufzeichnungskopie
– Kann ggfs. auch hier von einem berechtigten Interesse ausgegangen werden, wenn PSD „weitergegeben“ werden oder setzt dies automatisch eine Einwilligung voraus?
– Ist in diesem Fall von gemeinsam Verantwortliche auszugehen, was wohl ein Joint-Controller-Vertrag notwendig machen würde?
– Was wäre hier noch zu berücksichtigen?

Vielen Dank für die Beantwortung und Hilfe.

LulliPulli

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