Finanzamt darf Käuferin meines Grundstücks Veräusserungsgewinn mitteilen?

 

Hallo zusammen, ersteinmal bin ich total dankbar dass es dieses Forum gibt. Ich habe schon seit Monaten nach Informationen zu meiner Situation gesucht und nichts gefunden.

Ich bin wirklich dankbar für jede weiterführende Info. Hier zu meiner Situation:

Ich bin 2019 ins europäische Ausland gezogen. Meine Einkünfte kommen weiterhin aus Deutschland durch Vermietung eines Mehrfamilienhauses in DE. Ich habe zu keiner Zeit aufgehört meine Steuererklärung in Deutschland zu machen oder Steuern zu zahlen. Nun ist folgendes passiert:

Ich habe ein Grundstück an eine ebenfalls im Ausland wohnende Dame verkauft.

Kurz danach erfuhr ich von meinem Notar dass gegen diese Dame eine Anordnung des Steuerabzugs von dem Finanzamt erlassen wurde um die anfallenden Einkommensteuer für mich zu entrichten. Darin wird die Käuferin aufgefordert die Steuer auf den Veräusserungsgewinn für mich zu zahlen. Ihr wird mitgeteilt wieviel mein Veräusserungsgewinn ist, sowie dass ich kein Vollstreckbares Vermögen in Deutschland habe.

Nicht nur dass ich selber nie eine Kopie dieser Anordnung erhalten habe, auch der angegebene Veräusserungsgewinn ist nicht richtig, sowie die Tatsache ich hätte kein vollstreckbares Vermögen. Ausserdem hatte das Finanzamt keine Zuständigkeit weil eigentlich dass Finanzamt für mich zuständig ist wo ich mein Mehrfamilienhaus habe.

Dadurch dass mir der Notar netterweise eine Kopie zukommen liess habe ich dann erfolgreich Einspruch dagegen eingelegt.

Ich fühle jedoch dass mein Datenschutz in massiver Weise verletzt wurde. Es sieht so aus als würde ich meine Steuern in Deutschland nicht bezahlen und dann sieht es so aus als hätte ich einen riesen Gewinn mit dem Verkauf gemacht. Und all dies wurde hinter meinem Rücken weitergeleitet ohne mich zu informieren.

Ich habe mich daraufhin beschwert, bei dem Finanzamt sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (der zuständige Datenschutzbeamte).

Als Begründung kam folgendes zurück: Nach den Informationen welche dem Finanzamt vorlag mussten diese davon ausgehen dass sie zuständig sind, durch meinen Wohnsitz im Ausland erschien die Anordnung zweckmässig und es konnte keine genauere Information zu meiner Situation vorab erfragt werden oder mir eine Kopie übersand werden weil dies den Zweck der Anordnung gefährdet hätte (z.B. hätte ich die Kaufpreisauszahlung beschleunigen können). Ausserdem sei die Anordnung des Steuerabzugs gängige Praxis weil Vollstreckungsmassnahmen im Ausland mit sehr hohem Aufwand verbunden sind.

Ganz ehrlich fühle ich mich behandelt wie eine Kriminelle. Man geht davon aus ich werde meine Steuern nicht bezahlen und das berechtigt ein Finanzamt was keine Zuständigkeit hat zur Weiterleitung sensibler Daten und das alles hinter meinem Rücken.

Ausserdem fühle ich mich diskriminiert. Warum wird eine andere Person welche ebenfalls im Ausland ist an meiner Stelle herangezogen meine Steuern zu bezahlen?

Der Datenschutzbeauftragte hat in einer Ersteinschätzung keinen Verstoss gegen Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung gesehen. Und mich gefragt ob ich dennoch einen formalen Bescheid wünsche. Ich habe zurückgeschrieben dass ich gerne einen erhalten möchten. Einmal schrieb ich ihm das im Januar und nocheinmal im März. Bisher habe ich aber noch keinen Bescheid erhalten.

Was kann ich weiter tun? Macht es überhaupt Sinn weiter vorzugehen?

Es scheint mir, dass ich aufgrund meines Umzugs jegliches recht auf Datenschutz verlohren habe.

Hans Wurst

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