Fördergeber Auftragsverarbeitungsvertrag

Guten,

unser Verein erhält eine Förderung für Veranstaltungen und muss hierfür Teilnehmendenlisten an den Fördergeber übersenden. Reicht es aus, darauf in der Datenschutzinformation für Teilnehmende hinzuweisen (das wäre für uns vorteilhaft) oder gelten wir als Auftragsverarbeiter? Wenn dem so ist, muss der Fördergeber den AVV bei uns anfordern oder müssen wir darauf hinweisen?

Danke für eine Auskunft

ErikaSchneider

Hallo Frau Schneider,

eine Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DS-GVO sehe ich hier nicht. Wegen der Förderung verarbeiten Sie hier ja keine personenbezogenen Daten auf Weisung einer anderen verantwortlichen Stelle (Fördergeber). Sie erheben (verarbeiten) die Daten ja eigenverantwortlich - eben weil sie als Verein einen Anspruch auf Fördergelder haben und zum Erhalt eben die Teilnehmerliste führen und einreichen müssen. 

Eine Auftragsverarbeitung würde vorliegen, wenn sie als Verein eine externe Stelle mit der Erhebung der Daten für die Teilnehmerliste beauftragen. 

Allerdings sollten Sie gem. dem Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 DS-GVO) darauf achten, dass an den Fördergeber auch nur die personenbezogenen Daten übermittelt werden, welcher dieser zwingend benötigt. Reicht z.B. Herr Schmidt / Frau Meyer aus oder muss der vollständige Vor- und Nachname geannt werden? Adresse, Geburtsdatum etc. notwendig oder nicht? 

Ihrer Fragestellung habe ich entnommen, dass Sie bereits spezielle Datenschutzinformationen (gem. Art. 13 DS-GVO) für Veranstaltungen einsetzen. Geben Sie dann gem. Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO den Empfänger (Fördergeber) mit an und welche personenbezogenen Daten übermittelt werden und den Zweck (wegen Erhalt der Fördergelder für den Verein). 

Jörg

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