Hallo,
ich habe bei einem Unternehmen die Löschung meiner Daten unter Hinweis auf die DSGVO angefordert. Die Löschung wurde auch bertätigt.
Einige Tage danach erhielt ich eine Mail von dem Unternehmen inkl. pers. Ansprache und einer zuordenbaren Kennzahl.
Auf meine Nachfrage, weshalb ich NACH der Löschung meiner Daten noch Mails inkl. darin enthaltener persönlicher Daten bekomme erhielt ich die Antwort, dass die gem. Art. 5 (2) DSGVO rechenschaftspflichtig sind und deshalb den Vorgang (mein Verlangen und die Daten) auf einem geschützten Laufwerk archivieren müssten. Nach Ablauf ein Frist nach DSGVO wird es dann gelöscht.
Zu einen komme ich mir etwas veräppelt vor, es wurde ja die Löschung ohne jeden Hinweis auf Aufbewahrungspflichten bestätigt. Zum anderen konnte ich keine entspr. Fristen in der DSGVO finden.
Öffentliches Interesse, wissenschaftliche und historische Forschungszwecke, statistische Zwecke als Gründe für eine Archivierung liegen ganz sicher nicht vor. Das Unternehmen ist ein PAV.
Ist das Verhalten des Unternehmens korrekt?
Danke!