Genauigkeit von Bankauskünften und Übermittlung persönlicher Daten vom Stromanbieter an Dritte

Wie genau müssen die Daten bei einer Bankauskunft sein? Reicht es, wenn nur die Kontonummern genannt werden oder muss auch der Kontostand angegeben werden, einschließlich sämtlicher Kontoauszüge?

Und wie würde es aussehen, wenn man bei einem Stromanbieter nachfragt, an wen die eigenen Daten übermittelt worden sind? Müssen genaue Adressangaben gemacht werden oder reichen die aufgeführten Kategorien aus?

externe Außendienstmitarbeiter und Subunternehmer, externe Rechenzentren, Druckereien oder Unternehmen für Datenentsorgung, Kurierdienste, Logistikunternehmen, Behörden, Auskunfteien, Inkasso, Rechtsanwälte, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Gutachter, konzernangehörige Unternehmen und Gremien und Kontrollinstanzen, Banken, Messstellenbetreiber, Kooperationspartner, Zahlungsdienstleister, Marketingagenturen, Marktforschungsinstitute, Netzbetreiber und Handwerker.

Andreaski

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