Hallo,
wir sind als Generalunternehmer in einem Fall tätig, in dem Firma A aus GB ein Produkt bei Firma B in DE installiert hat und betreibt (auf den Servern von B). Im Supportfall werden persönliche Daten verarbeitet und deshalb muss es natürlich eine AVV geben.
Mir stellt sich jetzt die Frage, zwischen welchen Parteien?
Wir sind Generalunternehmer, d. h. sämtliche Verträge laufen über uns. Wir leisten aber keinen Support, das machen A und B direkt unter sich aus.
Wir haben bereits eine AVV mit A, bei B ist das allerdings etwas komplizierter. Kurz gesagt unterschreiben die nicht und damit würden wir ja gegen die AVV mit B verstoßen weil A so gesehen ja Subunternehmer von uns ist.
Da wir aber keine über die normale Geschäftsbeziehung hinausgehenden Daten verarbeiten, müsste die AVV doch direkt zwischen A und B geschlossen werden. das widerspricht allerdings dem Grundgedanken einer Generalunternehmerschaft.
Ich habe schon zu dem Thema gesucht aber absolut nichts gefunden. Hat sich vielleicht hier schon mal jemand mit dieser Konstellation beschäftigt oder hat hinweise zu Quellen?
LG
Dirk