Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen...
Es geht um einen Steuerberater, der Mails mit entsprechendem Inhalt gerne verschlüsselt versenden möchte. Einiger seiner Mandanten verlangen jedoch den unverschlüsselten Versand, da Ihnen die Entschlüsselung zu aufwendig ist.
Haftet der Steuerberater bei Verlust / Abfangen der Daten dennoch, auch wenn er sich durch die Mandanten schriftlich bestätigen lässt, dass der ungeschützte Versand auf Risiko des Mandanten erfolgt oder ist er damit von der Haftung entlastet?
Ich bedanke mich schon mal für die Antwort
Seven